Variante 1
Der Arbeitnehmer erhält ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts, welches mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung fällig wird.
Variante 2: Entgeltcharakter 1
Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu der monatlichen Vergütung ein mit dem Novembergehalt zahlbares 13. Monatsgehalt. Im Jahr des unterjährigen Ein- und/oder Austritts wird das 13. Monatsgehalt entsprechend der tatsächlichen Beschäftigungsdauer anteilig (pro rata) gezahlt.
Variante 3: Entgeltcharakter 2
Der Arbeitnehmer erhält für das Jahr _________________________ mit der Novembervergütung _________________________ % des monatlichen Bruttogehalts als Weihnachtsgeld. Die Sonderzahlung reduziert sich um 1/12 für jeden Monat, in dem der Arbeitnehmer nicht für mindestens _________________________ Tage Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatte.
Variante 4: Mischcharakter
Der Arbeitnehmer erhält für das Jahr _________________________ mit der Novembervergütung _________________________ % des monatlichen Bruttogehalts als Weihnachtsgeld, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt besteht. Die Sonderzahlung reduziert sich um 1/12 für jeden Monat, in dem der Arbeitnehmer nicht für mindestens _________________________ Tage Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hatte.
Variante 5: Stichtag 1
Der Arbeitnehmer erhält in Anerkennung seiner Betriebstreue mit der Novembervergütung _________________________ % des monatlichen Bruttogehalts als Weihnachtsgeld. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld steht unter der Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis am 30.11. seit mindestens drei Monaten besteht und zu diesem Zeitpunkt weder gekündigt ist noch die Parteien bereits einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben. Eine (auch anteilige) Zahlung bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen ist ausgeschlossen.
Variante 6: Stichtag 2
Der Arbeitnehmer erhält für jedes Geschäftsjahr eine variable Sonderzahlung, deren Höhe von maximal 20 % der jährlichen Festvergütung zu 40 % von individuellen und zu 60 % von unternehmerischen Zielen abhängt. Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres endet.
Variante 7: Rückzahlung 1
Das Weihnachtsgeld ist zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 31. März des Folgejahres durch eigene Kündigung des Arbeitnehmers, die nicht von einem arbeitgeberseitig zu vertretenden wichtigen Grund getragen ist, oder durch Kündigung des Arbeitgebers aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen beendet wird. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages steht dem Ausspruch einer Kündigung gleich.
Variante 8: Rückzahlung 2
Die Arbeitnehmerin erhält eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von _________________________ EUR. Die Sonderzahlung ist im Dezember zur Auszahlung fällig. Die Sonderzahlung ist zurückzuzahlen, wenn die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis vor dem 30.06. des Folgejahres selbst kündigt, es sei denn, die Kündigung beruht auf vertragswidrigem Verhalten des Arbeitgebers, oder wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus einem Grund kündigt, der in der Person oder in dem Verhalten der Arbeitnehmerin begründet liegt.