Provision, Anspruch
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Provision für alle von ihm vermittelten (alternativ: für alle in seinem Bezirk abgeschlossenen) Geschäfte.
Provision, Entstehung
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Geschäft ausgeführt hat; führt der Arbeitgeber das Geschäft nicht aus, entfällt der Provisionsanspruch, wenn und soweit die Nichtausführung auf Gründen beruht, die von dem Arbeitgeber nicht zu vertreten sind. Die Ausführung des Geschäfts ist dem Arbeitgeber insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn aufgrund objektiver Umstände zu besorgen ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird.
Variante 1
Der Provisionsanspruch entfällt, wenn feststeht, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Zahlungsforderung gerichtlich geltend zu machen, es sei denn, die gerichtliche Geltendmachung hat angesichts der mangelnden finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden nur geringe Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg oder ist dem Arbeitgeber aus anderen Gründen nicht zuzumuten. Zahlungen, die der Arbeitnehmer auf den entfallenen Provisionsanspruch bereits erhalten hat, sind an den Arbeitgeber zurückzuzahlen.
Variante 2
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn und soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann einen Provisionsvorschuss in Höhe von _________________________ % der vollständigen Provision verlangen, sobald der Arbeitgeber das Geschäft vollständig ausgeführt hat. Der Vorschuss ist zurückzuzahlen, wenn der Provisionsanspruch nicht binnen eines Zeitraums von sechs Monaten unbedingt entsteht.
Provision, Höhe
Die Provisionen werden aus unterschiedlichen Provisionssätzen berechnet und zu einem einheitlichen Provisionsbetrag addiert. Dabei beträgt die Provision aus dem Vertragswert
bis _________________________ EUR |
_________________________ % des Nettowertes, |
ab _________________________ EUR |
_________________________ % des Nettowertes, |
ab _________________________ EUR |
_________________________ % des Nettowertes, |
ab _________________________ EUR |
_________________________ % des Nettowertes, |
ab _________________________ EUR |
_________________________ % des Nettowertes. |
Nettowert ist der Kaufpreis der Lieferung ohne Umsatzsteuer und Nebenkosten wie Verpackung, Transportkosten und Versicherung. Der Provisionsanspruch wird durch Preisnachlässe, die erst nach Vermittlung des Geschäfts vereinbart werden, nicht gemindert.
Provision, Vorschuss
Der Arbeitnehmer erhält einen Provisionsvorschuss von monatlich _________________________ EUR brutto. Die Vorschusszahlungen sind zurückzuzahlen, wenn und soweit die innerhalb eines Kalenderjahres verdienten Provisionen die Höhe der Vorschusszahlungen nicht erreichen.
Provision, Garantie
Dem Arbeitnehmer wird eine monatliche Mindestprovision (Fixum) von _________________________ EUR brutto garantiert. Die monatlich erzielten Provisionsansprüche werden auf das Fixum angerechnet.
Provision, Teilung
Sind mehrere Arbeitnehmer provisionsberechtigt, so entsteht der Provisionsanspruch insgesamt nur in Höhe einer einfachen Provision. Die Provision wird auf die beteiligten Mitarbeiter aufgeteilt. Die anteilige Festlegung des jeweiligen Provisionsanspruchs erfolgt unter Wahrung billigen Ermessens durch den Arbeitgeber; dabei ist insbesondere der jeweilige Beitrag der Arbeitnehmer an Zustandekommen und Abwicklung des Geschäfts zu berücksichtigen.
Provision, Abrechnung
Über den Provisionsanspruch ist monatlich abzurechnen. Der Provisionsanspruch wird am letzten Tag des Monats fällig, in dem über den Anspruch abzurechnen ist.
Überhangprovision
Der Arbeitnehmer erhält für ein Geschäft, das erst nach seinem Ausscheiden abgeschlossen wird, eine Provision nur dann, wenn der Geschäftsabschluss überwiegend auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist und das Geschäft innerhalb von drei Monaten nach seinem Ausscheiden abgeschlossen wird, oder wenn das Angebot des Kunden auf Abschluss des Geschäfts vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingegangen ist. Ist ein anderer Arbeitnehmer ebenfalls an dem Zustandekommen des Geschäfts beteiligt gewesen, wird die Provision nach billigem Ermessen auf die beteiligten Arbeitnehmer aufgeteilt.
Provision, Auskunftsanspruch
Zur Prüfung seiner Provisionsansprüche ist der Arbeitnehmer berechtigt, Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen. Die Einsicht kann in begründeten Fällen verweigert werden; in diesem Fall muss die Einsicht durch einen von dem Arbeitnehmer bestimmten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestattet werden.