Anstellungsvertrag
zwischen
der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort),
– im Folgenden: Gesellschaft –
und
Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort),
– im Folgenden: Vorstandsmitglied –
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom _________________________ wurde Herr _________________________ für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ zum Mitglied des Vorstandes der _________________________ AG bestellt.
§ 1 Vertretungsbefugnis, Selbstkontrahieren
(1) Das Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich mit den weiteren Vorstandsmitgliedern. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann dem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis oder die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen zu vertreten.
(2) Das Vorstandsmitglied ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, das Vorstandsmitglied von der Beschränkung nach § 181 2. Alt. BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) Befreiungen zu erteilen.
§ 2 Geschäftsführungsbefugnis
(1) Das Vorstandsmitglied führt gemeinsam mit den weiteren Vorstandsmitgliedern die Geschäfte der Gesellschaft. Durch Geschäftsordnung für den Vorstand kann der Aufsichtsrat abweichende Regelungen treffen.
(2) Das Vorstandsmitglied ist für den Geschäftsbereich _________________________ zuständig. Durch Beschluss des Aufsichtsrates können dem Vorstandsmitglied generell oder für den Einzelfall weitere oder andere Aufgaben übertragen werden.
§ 3 Pflichten und Verantwortlichkeiten
(1) Das Vorstandsmitglied hat in Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
(2) Das Vorstandsmitglied hat bei seiner Tätigkeit die Gesetze, die Satzung, eine eventuell vom Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung sowie dessen Beschlüsse und die Beschlüsse der Hauptversammlung sowie die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweiligen Fassung zu beachten.
§ 4 Arbeitszeit und anderweitige Aufgabenübertragung
Das Vorstandsmitglied schuldet der Gesellschaft seine volle Arbeitskraft. Er ist in der Bestimmung seiner Arbeitszeit frei, hat jedoch jederzeit zu ihrer Verfügung zu stehen und ihre Interessen wahrzunehmen, soweit dies das Wohl der Gesellschaft erfordert.
§ 5 Vergütung
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 6 Vergütung bei Arbeitsverhinderung
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 7 Verbot der Nebentätigkeit, Veröffentlichungen
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 8 Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 9 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 10 Urlaub
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 11 Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 12 Unfallversicherung
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 13 Haftpflichtversicherung, Entlassung
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 14 Alters- und Hinterbliebenenversorgung
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 15 Kfz-Nutzung
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 16 Spesen
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 17 Erfindungen
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 18 Herausgabe von Unterlagen und sonstigen Gegenständen
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 19 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum _________________________ in Kraft und ist auf die Dauer von fünf Jahren geschlossen.
(2) Der Anstellungsvertrag ist durch die wirksame Bestellung zum Vorstand aufschiebend bedingt.
(3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich in dem Fall, dass der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied erneut zum Vorstandsmitglied bestellt wird, um die Dauer, für die die erneute Bestellung erfolgt.
(4) Während der Vertragslaufzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Anstellungsvertrages ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch die Gesellschaft gilt insbesondere:
(a) |
der Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund gemäß § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG, |
(b) |
der Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot gemäß § 8 Abs. (1), |
(c) |
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder die Auflösung der Gesellschaft. |
(5) – wie § 19 Abs. (3) Geschäftsführeranstellungsvertrag –
§ 20 Schlussbestimmungen
– wie Geschäftsführeranstellungsvertrag –
_________________________, den _________________________
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