Rz. 116
Der Arbeitnehmer wird befristet ab dem (…) als (…) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch und ohne, dass es einer Kündigung bedarf, am (…). Die Befristung erfolgt auf Wunsch des Arbeitnehmers, weil er zum (…) sein Studium der (…) an der Universität (…) aufnehmen will.
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