Aufhebungsvertrag
Zwischen
_________________________ (Name),
vertreten durch _________________________,
_________________________ (Adresse)
(im Folgenden: "Gesellschaft")
und
Herrn _________________________ (Name),
_________________________ (Adresse)
(im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam mit der Gesellschaft: "die Parteien")
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen betriebsbedingten Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist aus dringenden betrieblichen Gründen mit Ablauf des _________________________ (Beendigungszeitpunkt) enden wird. (Ggf.: Darüber hinaus werden mit Wirkung zum selben Zeitpunkt sämtliche etwa zwischen dem Mitarbeiter und den mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen bestehenden Arbeitsverhältnisse beendet. Insoweit handelt die Gesellschaft als bevollmächtigte Vertreterin dieser Unternehmen.)
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war wegen einer betrieblichen Umstrukturierung innerhalb der Gesellschaft erforderlich, die den Bedarf an der Beschäftigung und damit den Arbeitsplatz des Mitarbeiters entfallen gelassen hat.
2. Vergütungsfortzahlung/Abwicklung
Bis zum Beendigungszeitpunkt erhält der Mitarbeiter weiterhin seine monatliche Grundvergütung in Höhe von _________________________ EUR brutto. Darüber hinaus erhält der Mitarbeiter die für das Jahr _________________________ zugesagte Gratifikation trotz seines Ausscheidens ungekürzt.
Alternativ: Darüber hinaus erhält der Mitarbeiter die für das Jahr _________________________ zugesagte Gratifikation im Hinblick auf sein Ausscheiden zum _________________________ pro rata temporis.
Alternativ: Der Mitarbeiter erhält wegen seines Ausscheidens zum _________________________ für das Jahr _________________________ keine Gratifikation mehr.
Weitergehende Vergütungsansprüche bestehen nicht.
3. Freistellung/Urlaub
Der Mitarbeiter wird unmittelbar nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages bis auf weiteres widerruflich unter Fortzahlung der Vergütung gemäß Ziffer 2 von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt. Die Gesellschaft behält sich vor, den Mitarbeiter während der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise mit einer Ankündigungsfrist von drei Tagen an den Arbeitsplatz zurückzurufen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche dem Mitarbeiter zustehende Urlaubsansprüche bereits in natura gewährt und genommen worden sind und dass keine Freizeitausgleichsansprüche mehr bestehen.
Alternativ: Der Mitarbeiter wird unmittelbar nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages zunächst vom _________________________ bis _________________________ unter Anrechnung auf Urlaubs- und sonstige Freizeitausgleichsansprüche unwiderruflich und sodann widerruflich bis zum Beendigungszeitpunkt unter Fortzahlung der Vergütung gemäß Ziffer 2 von der Arbeitsleistung freigestellt.
Alternativ: Der Mitarbeiter wird unmittelbar nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages bis zum Beendigungszeitpunkt unwiderruflich unter Fortzahlung der Vergütung gemäß Ziffer 2 und unter Anrechnung auf Urlaubs- und sonstige Freizeitausgleichsansprüche von der Arbeitsleistung freigestellt.
Sollte der Mitarbeiter bis zum Beendigungszeitpunkt eine andere Tätigkeit im Sinne von §§ 326 Abs. 2 S. 2, 615 S. 2 BGB aufnehmen, ist er dazu verpflichtet, sich die durch diese Tätigkeit erzielten Einkünfte bis zu einem Betrag von _________________________ EUR auf die von der Gesellschaft gemäß Ziffer 2 fort zu zahlende Vergütung anrechnen zu lassen. Der Mitarbeiter verpflichtet sich in diesem Fall, die Aufnahme einer solchen Tätigkeit sowie jeden Wechsel der Tätigkeit der Gesellschaft einen Monat im Voraus schriftlich anzuzeigen. Der Mitarbeiter ist darüber hinaus verpflichtet, die Gesellschaft monatlich über die bei dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte zu informieren. Etwaige Überzahlungen hat er der Gesellschaft unverzüglich zu erstatten. Der Einwand des Wegfalls der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) ist ausgeschlossen.
Alternativ: Während der Zeit der Freistellung ist dem Mitarbeiter jede Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen untersagt. Im Übrigen finden §§ 326 Abs. 2 S. 2, 615 S. 2 BGB Anwendung.
4. Abfindung
Aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Aufgabe des sozialen Besitzstandes zahlt die Gesellschaft an den Mitarbeiter nach Maßgabe der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine einmalige Abfindung in Höhe von _________________________ EUR (in Worten: _________________________ EUR) brutto. Der Abfindungsanspruch ist bereits mit Abschluss des Aufhebungsvertrages entstanden und vererblich. Die Abfindung ist zum Beendigungszeitpunkt fällig.
Alternativ: Die Abfindung reduziert sich in der Höhe, in der Ansprüche des Mitarbeiters gem. § 115 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind. D...