1. Allgemeines
Rz. 134
In der Praxis spielt die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung eine große Rolle. Sie wird erklärt, um Prozessrisiken, die mit den erheblichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung zusammenhängen, zu minimieren. Praktisch relevant wird die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Beendigungskündigung im Übrigen in den Fällen, in denen ein Betriebsrat gebildet ist. Denn dieser muss zu beiden Kündigungen angehört werden. Ist das nicht geschehen, kommt schon aus diesem Grund die ansonsten durchaus mögliche Umdeutung einer isoliert erklärten fristlosen Kündigung in eine fristgerechte nicht in Betracht.
Rz. 135
Die fristgerechte Kündigung wird in diesem Fall nur hilfsweise für den Fall erklärt, dass die fristlose Kündigung unwirksam sein sollte. Sie greift also nicht, wenn bereits die fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet.
2. Muster
Rz. 136
Muster 1c.10: Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung
Muster 1c.10: Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung
_________________________,
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich unter Berücksichtigung der vertraglichen/gesetzlichen/tarifvertraglichen Kündigungsfrist zum _________________________ (Datum).
Der Betriebsrat wurde von uns vor Ausspruch der Kündigungen ordnungsgemäß angehört. (ggf.: Er hat zugestimmt.)[236]
Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Andernfalls können Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld entstehen.
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