Rz. 214

Der Bauherr (oder Generalunternehmer) eines Großprojekts wünscht, dass in den Vertragsbedingungen "harte" Vertragsstrafen für alle Terminüberschreitungen vorgesehen werden. Da zahlreiche Gewerke vergeben werden müssen, sollen diese Bedingungen einheitlich vorgegeben werden.

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