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In diesen Bereichen handelt es sich daher in den meisten Fällen um eine Einzelfallentscheidung – maßgebend ist das konkrete Interesse des Mandanten. Da das Ermessen von den Gerichten jedoch auch in vergleichbaren Sachverhalten sehr unterschiedlich ausgeübt wurde, versucht man, im Interesse der Rechtssicherheit für ähnlich gelagerte Sachverhalte eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu erreichen. Dafür wurden durch Kommissionen Streitwertkataloge entwickelt. Diese sind zwar theoretisch unverbindlich und sollen lediglich der Orientierung dienen, in der Praxis werden sie jedoch meist schematisch angewendet, Abweichungen kommen eher selten vor.

Die Streitwertkataloge gibt es inzwischen in folgenden Bereichen:

Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Streitwertkatalog der Finanzgerichtsbarkeit
Streitwertkatalog der Sozialgerichtsbarkeit
Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit.

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