Rz. 162

Eine mögliche Handelsregisteranmeldung könnte beispielsweise[107] wie folgt gestaltet werden:

Amtsgericht, Handelsregister

(Stadt, Deutschland)

HRB (Nummer)

Inländische Zweigniederlassung unter der Firma (…)

mit dem Sitz in (…)

Geschäftsanschrift (…)

I. Bestehende Ausgangssituation

Im Handelsregister des Amtsgerichts (…), Deutschland ist derzeit unter HRB (Nummer) eine inländische Zweigniederlassung unter der Firma (…) eingetragen. Es handelt sich um eine Zweigniederlassung der Firma (…) mit dem Sitz in (…), Vereinigtes Königreich, eingetragen im Register (Companies House) unter der Nummer (…) mit der Anschrift (…), Vereinigtes Königreich.

Bei der ausländischen Gesellschaft handelt es sich um eine private limited company, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Satzungssitz in (…), Vereinigtes Königreich und Verwaltungssitz in (…), Vereinigtes Königreich.

Die Gesellschaft wurde wirksam errichtet und besteht seit ihrer Gründung ununterbrochen fort. Die Gesellschaft war und ist nicht insolvent und wurde auch nicht aufgelöst.

II. Echte Auslandsgesellschaft

Die Gesellschaft (…) war und ist auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs nachhaltig unternehmerisch tätig.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts, die in Deutschland unverändert als Kapitalgesellschaft anzuerkennen ist.

Die Gesellschaft unterliegt dem Recht des Vereinigten Königreichs.

III. Deutsches Handelsregister

Alle derzeitigen Eintragungen im deutschen Handelsregister der inländischen Zweigniederlassung sind unverändert richtig und vollständig.

Die inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung lautet unverändert (...). Dort befinden sich auch die Geschäftsräume der Zweigniederlassung.

IV. Anlagen

Als Anlagen sind der Handelsregisteranmeldung folgende Unterlagen beigefügt (jeweils in öffentlich beglaubigter Form und in öffentlich beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache):

(je nach Einzelfall z.B. aktueller Existenz- und Vertretungsnachweis der englischen Gesellschaft, Nachweise über die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft im Vereinigten Königreich wie etwa Bestätigungen von Finanz- und Aufsichtsbehörden, Kopien von Mietverträgen über Büroräume, Kopien von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern und Angestellten, Quittungen über die Zahlung von Steuern und Abgaben, eidesstattliche Versicherungen von Geschäftsleitern, u.a.m.)

Das deutsche Finanzamt für Körperschaften erhält eine beglaubigte Abschrift dieser Anmeldung als Anzeige nach § 54 EStDV.

(Ort, Datum und Unterschriften der Geschäftsleiter in vertretungsberechtigter Zahl, in öffentlich beglaubigter Form, § 12 HGB, und ggf. mit Apostille, www.hcch.net)

[107] In der Praxis sollten der Inhalt der Anmeldung und die erforderlichen Nachweise möglichst vorab mit dem zuständigen Registergericht abgestimmt werden.

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