Rz. 100
Es ist möglich, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des vorgenannten Verfahrens zu beantragen. Notwendig hierfür ist, dass zuvor die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen wurde. Denn ansonsten kann dem Antragsteller entgegengehalten werden, er habe nicht zuvor kostengünstigere Möglichkeiten, sein Ziel zu erreichen, versucht. Tut er dies nicht, droht die Versagung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit.[91]
Rz. 101
Dem Antragsteller kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren nicht verweigert werden, obwohl kein Anwaltszwang herrscht. Denn für einen juristischen Laien weist die Rechtslage Schwierigkeiten auf.[92]
Rz. 102
Hinweis
Ein Verfahrenskostenhilfeantrag sollte auch damit begründet werden, dass der Antragsteller vorgerichtlich versucht hat, eine gemeinsame Sorgeerklärung vor der Urkundsperson des Jugendamtes nach §§ 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, 87e SGB VIII zu erwirken.
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