UVZ-Nr. _________________________ / _________________________
Verhandelt am _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________.
Zu dem vor mir, Notar _________________________, Amtssitz: _________________________, anberaumten Termin, Beginn _________________________ Uhr, waren anwesend:
1. |
Herr _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft: _________________________, deutscher Staatsangehöriger, ausgewiesen durch gültigen Bundespersonalausweis, |
2. |
Frau _________________________, geborene _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft: _________________________, deutsche und kanadische Staatsangehörige, ausgewiesen durch gültigen Bundespersonalausweis, |
3. |
Herr _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft: _________________________, deutscher Staatsangehöriger, mir persönlich bekannt und wegen einer Adressänderung erneut legitimiert durch Vorlage des gültigen Bundespersonalausweises. |
Verkäufer ist _________________________.
Käufer ist _________________________.
Zustimmungsberechtigte Ehefrau des Verkäufers ist _________________________.
Verkäufer, Käufer und zustimmungsberechtigte Ehefrau des Verkäufers verhandelten den Grundstückskaufvertrag.
Zu Protokoll wurde festgestellt, dass außerhalb des Notaramtes weder ich, der Notar, noch eine mit mir beruflich verbundene Person in einer Angelegenheit tätig wurde, die Gegenstand der heutigen Beurkundung ist (§ 3 BeurkG).
Ein Beurkundungsverbot nach § 10 GwG besteht nicht.
I. Übereinstimmend erklären die zu 1.–3. Genannten folgende Vereinbarung über den Immobilienkauf nebst der Auflassung:
§ 1 Verbraucher/Unternehmer, Verbrauchervertrag, Entwurfsverfahren
1. Verkäufer
Der Verkäufer handelt:
▪ |
ausschließlich für sich auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, |
▪ |
gänzlich oder zumindest überwiegend als Verbraucher (§ 13 BGB), |
▪ |
als Selbstständiger oder gewerblich Handelnder (Unternehmer, § 14 Abs. 1 BGB). |
2. Käufer
Als Käufer handelt:
▪ |
ausschließlich für sich auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, |
▪ |
gänzlich oder zumindest überwiegend als Verbraucher (§ 13 BGB), |
▪ |
als Selbstständiger oder gewerblich Handelnder (Unternehmer, § 14 Abs. 1 BGB). |
3. Verbrauchervertrag, Entwurfsverfahren
▪ |
Alt. 1: Bei diesem Vertrag handeln ausschließlich Verbraucher. |
▪ |
Alt. 2: Bei diesem Vertrag handeln ausschließlich Unternehmer. |
▪ |
Alt. 3: Bei diesem Vertrag handeln Verbraucher und Unternehmer. |
[Bei Alt. 1 oder bei Alt. 2 folgende Sätze aufnehmen]:
Bei diesem Vertragsabschluss trifft kein Verbraucher auf einen Unternehmer. Somit liegt kein Verbrauchervertrag vor, der ein Abwarten von zwei Wochen vor Beurkundung seit Zugang des Entwurfs gesetzlich erfordert.
[Bei Alt. 3 den folgenden Satz aufnehmen]:
Bei diesem Vertragsabschluss trifft ein Beteiligter als Verbraucher auf einen Beteiligten mit der Unternehmereigenschaft. Deshalb liegt ein Verbrauchervertrag vor und zwei Wochen vor Beurkundung seit Entwurfszugang sollen abgewartet werden, vor der Beurkundung, § 17 Abs. 2a BeurkG.
Jeder Erschienene gab an, das genügend Zeit war, sich mit dem Entwurfsinhalt vor der Beurkundung auseinanderzusetzen.
Der Käufer konnte eine Kaufpreisfinanzierung klären.
Der Verkäufer konnte Auswirkungen der Ablösung der Grundpfandrechte und den Anfall etwaiger Vorfälligkeitsentgelte erkunden und steuerliche Auswirkungen prüfen lassen.
Der zustimmungsberechtigte Ehegatte des Verkäufers konnte gründlich überlegen, ob er seine Zustimmung zur Veräußerung erteilen oder versagen will.
Mit der Einspeicherung ihrer Daten waren die Erschienenen einverstanden.
4. Auftrag, Entwurfserhalt
Den Auftrag für das Beurkundungsverfahren erteilte der Verkäufer/der Käufer. Der auftragsgemäß erstellte Entwurf über die Vereinbarung wurde den Beteiligten durch den Notar übermittelt am _________________________.
Seit Er...