Rz. 45

Der Aufbau der VO orientiert sich an den bislang schon vorliegenden Verordnungen: Vorangestellt werden die "Erwägungsgründe", nämlich die Motive und Beweggründe, die das EU Parlament und den Rat der EU bewogen haben, die Verordnung zu erlassen, sowie das angestrebte Ziel der Regelungen – vergleichbar mit den Begründungen, die der deutsche Gesetzgeber anlässlich eines Reformvorhabens separat veröffentlicht. Die Erwägungsgründe sind allerdings zum Teil wenig präzise und ungeordnet, sodass sie nur teilweise hilfreich sind.

 

Rz. 46

Die Verordnung gliedert sich in sieben Kapitel:

Kapitel I beschreibt den Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen der Verordnung – auch insoweit deckt sich der Aufbau der ErbVO mit dem – üblichen – Aufbau der herkömmlichen (in Kraft befindlichen) EU-Verordnungen.
Kapitel II behandelt die Zuständigkeit,
Kapitel III das anwendbare Recht.
Während Kapitel IV die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen betrifft, regelt
Kapitel V diesen Bereich in Bezug auf öffentliche Urkunden.
Kapitel VI enthält die Vorschriften über das europäische Nachlasszeugnis
und Kapitel VII enthält die Schluss- und Übergangsbestimmungen.

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