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Einem Vorerben kann Befreiung von den Verfügungsbeschränkungen auch nur gegenüber einzelnen von mehreren Nacherben erteilt werden. Möglich ist auch nur einem von mehreren Vorerben eine Gesamtbefreiung oder eine beschränkte Befreiung zu erteilen. Ob eine solche Vorgehensweise sinnvoll ist, muss in jedem individuellen Fall beurteilt werden. Dabei ist auch immer zu beachten, dass derartige unterschiedliche Bestimmungen ein Testament stets schwieriger machen. Für Laien ist häufig schon die Vor- und Nacherbschaft in ihrer Grundkonstruktion ein sehr komplexes Thema, so dass weitergehende Gestaltungen stets gut mit den Mandanten besprochen werden sollten.

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