Rz. 202

Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1RVG als auch in Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG, soweit dort nach Betragsrahmen abgerechnet wird.

 
VV RVG Gebühr Mindestbetrag Höchstbetrag Mittelgebühr
Nr. 2102 Prüfungsgebühr 30,00 EUR 320,00 EUR 175,00 EUR
neu   36,00 EUR 384,00 EUR 210,00 EUR
Nr. 2103 Prüfungsgebühr 50,00 EUR 550,00 EUR 300,00 EUR
neu   60,00 EUR 680,00 EUR 370,00 EUR

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