Rz. 495

Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[422] Die Wichtigsten sind bereits unter Rdn 281 aufgeführt, auf welche hier verwiesen wird.

[422] Vgl. zu Haftungsrisiken bei Fristversäumnis: Toussaint, NJW 2014, 200; vgl. zu Haftungsrisiken bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung durch das Gericht: Strasser, FamFR 2010, 338; hierzu ebenfalls: BGH Beschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10 = NJW-RR 2010, 1297.

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