Rz. 536

Für den Fall, dass ein Elternteil das staatliche Kindergeld bezieht, ein Ausgleich über Kindesunterhaltszahlung jedoch nicht erfolgt, kann dem anderen Elternteil ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch hinsichtlich des Kindergelds zustehen.[709]

[709] BGH FamRZ 1988, 834; FamRZ 2002, 536.

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