Rz. 788

Trifft den/die Unterhaltsschuldner eine erkennbare (Mit-)Verantwortung an der Verzögerung/Unterbrechung der Ausbildung, dann ist es ihm/ihnen nach Treu und Glauben verwehrt, diese dem Unterhaltsbegehren entgegen zu halten.[1065] Dies gilt etwa für Erschwernisse während der Ausbildung durch Leistungen des Kindes im Rahmen von § 1619, aber auch für erzieherisches Fehlverhalten der Eltern und den daraus möglicherweise entstandenen psychischen Folgen für das Kind.[1066] Gestörte häusliche Verhältnisse wirken sich nach der Lebenserfahrung vielfach nachteilig auf die schulische Entwicklung eines Kindes aus und können im Einzelfall auch zu Verunsicherungen und mangelndem Selbstvertrauen führen.[1067] Muss ein Student zur Deckung seines Lebensunterhalts neben dem Studium arbeiten, dann kann ihm eine geringe zeitliche Verzögerung seines Studiums und damit des Abschlusses der Ausbildung unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden. Auch ist eine auf unterlassene Unterhaltszahlung zurückzuführende Verzögerung der Ausbildung vom Unterhaltsschuldner hinzunehmen.[1068]

[1065] BGH FamRZ 1998, 671 = FuR 2000, 92.
[1066] BGH FamRZ 1990, 149, 150 = FuR 2000, 92.
[1067] BGH FamRZ 2000, 420 = FuR 2000, 92; FamRZ 2001, 757 = FuR 2001, 322; OLG Hamm FamRZ 1986, 198.

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