Rz. 910

Die Ermittlung der Haftungsquote kann als Formel wie folgt dargestellt werden:

 
Restbedarf x Einkommen des Elternteils
Summe der Einkommen beider Elternteile

In Worten:

Der Restbedarf des volljährigen Kindes wird mit dem Einkommen des jeweiligen Elternteils multipliziert. Das Produkt wird durch die Summe der Einkünfte beider Elternteile dividiert.

In Zahlen:

Restbedarf des volljährigen Kindes: 554 EUR

Einkommen Vater: 2.000 EUR – Selbstbehalt 1.650 EUR = 350 EUR

Einkommen Mutter: 1.800 EUR – Selbstbehalt 1.650 EUR = 150 EUR

 
Quote des Vaters: 554 x 350 = 388 EUR
500
 
Quote der Mutter: 554 x 150 = 166 EUR
500

Kontrolle:

Anteil Vater 388 EUR + Anteil Mutter 166 EUR = 554 EUR = Restbedarf des volljährigen Kindes

 

Rz. 911

Gegebenenfalls ist das gefundene Ergebnis auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen.[1264] Das gilt insbesondere, wenn die Einkommen der Elternteile sehr weit auseinanderfallen. In die wertende Veränderung des Verteilungsschlüssels können und müssen sämtliche Umstände des konkreten Einzelfalls einfließen.

[1264] BGH FamRZ 2000, 1492; FamRZ 2000, 358.

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