Rz. 910
Die Ermittlung der Haftungsquote kann als Formel wie folgt dargestellt werden:
Restbedarf x Einkommen des Elternteils |
Summe der Einkommen beider Elternteile |
In Worten:
Der Restbedarf des volljährigen Kindes wird mit dem Einkommen des jeweiligen Elternteils multipliziert. Das Produkt wird durch die Summe der Einkünfte beider Elternteile dividiert.
In Zahlen:
Restbedarf des volljährigen Kindes: 554 EUR
Einkommen Vater: 2.000 EUR – Selbstbehalt 1.650 EUR = 350 EUR
Einkommen Mutter: 1.800 EUR – Selbstbehalt 1.650 EUR = 150 EUR
Quote des Vaters: | 554 x 350 | = 388 EUR |
500 |
Quote der Mutter: | 554 x 150 | = 166 EUR |
500 |
Kontrolle:
Anteil Vater 388 EUR + Anteil Mutter 166 EUR = 554 EUR = Restbedarf des volljährigen Kindes
Rz. 911
Gegebenenfalls ist das gefundene Ergebnis auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen.[1264] Das gilt insbesondere, wenn die Einkommen der Elternteile sehr weit auseinanderfallen. In die wertende Veränderung des Verteilungsschlüssels können und müssen sämtliche Umstände des konkreten Einzelfalls einfließen.
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