Rz. 308
Sofern im Unterhaltsschuldverhältnis ein neuer Ehegatte bzw. Partner beim Unterhaltsschuldner zu berücksichtigen ist, muss der Selbstbehalt individuell nach dem Grundsatz der Halbteilung bestimmt werden.[385]
Gleiches gilt hinsichtlich des Selbstbehalts des Unterhaltsschuldners im Verhältnis zur Mutter eines nichtehelichen Kindes.[386]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen