Rz. 615
Freistellungsvereinbarungen können nach den Grundsätzen der Veränderung der Geschäftsgrundlage angepasst werden.[816] Ist eine Freistellungsvereinbarung Teil eines Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrages, kommt eine Abänderung nach Treu und Glauben allerdings nur bei ganz unerwarteten und außergewöhnlichen Entwicklungen in Betracht.[817]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen