Rz. 262

Letztlich wird in solchen Fällen die betroffene Mutter besser beraten sein, eine Vereinbarung zu schließen, die die Anerkennung des Gutachtens und die Einräumung abweichender biologischer Zuordnung des Kindes beinhaltet. Dadurch können Verfahrenskosten für die Mutter vermieden werden, die bei weiterem Bestreiten erheblich sein können.

Dies kann wie folgt formuliert werden:

 

Rz. 263

Muster 2.28: Vereinbarung zur Anfechtung der Vaterschaft

 

Muster 2.28: Vereinbarung zur Anfechtung der Vaterschaft

Verhandelt am _________________________

Zu _________________________

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________

_________________________

erscheinen

1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________

2. Frau _________________________ geb. _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,

ausgewiesen durch _________________________.

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer

Trennungs- und Unterhaltsvereinbarung

und erklärten vorab:

§ 1 Ausgangslage

Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind seit dem _________________________ (7 Jahre) miteinander verheiratete Eheleute. Wir haben uns am _________________________, mithin vor rund 4 Wochen, voneinander getrennt und leben seit dem _________________________ in verschiedenen Wohnungen.

Ich, die Ersch. zu 2, habe am _________________________ (vor 2 Jahren) das Kind A geboren. Der Ersch. zu 1 ist jedoch nicht leiblicher Vater des Kindes.

Ein durch den Ersch. zu 1 ohne Wissen der Ersch. zu 2 eingeholtes Abstammungsgutachten hat ohne ernsthaften Zweifel ergeben, dass Herr _________________________, wohnhaft _________________________, leiblicher Vater des Kindes A ist. Ich, die Ersch. zu 2, räume ein, im Empfängniszeitraum ein heimliches, außereheliches Verhältnis mit dem vorgenannten Herrn _________________________ unterhalten zu haben.

Dies vorausgeschickt vereinbaren wir, was folgt.

§ 2 Vaterschaftsanfechtung

Der Ersch. zu 1 wird unverzüglich ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach §§ 1599 ff BGB einleiten.

Die Ersch. zu 2 erklärt, dass sie an der Durchführung des Verfahrens mitwirken und alle Erklärungen abgeben wird, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind.

§ 3 Schadenersatz

1. Der Ersch. zu 1 behält sich Schadenersatzansprüche gegen den leiblichen Vater des Kindes vor.
2. Gegenüber der Ersch. zu 2 verzichtet der Ersch. zu 1 auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Kosten wegen Versorgung und Betreuung des Kindes im Zusammenhang mit dem Kind A gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Erschienene zu 2 nimmt den Verzicht hiermit an.

§ 4 Umgang

Um das Wohl des Kindes A, geb. am _________________________, zu gewährleisten, vereinbaren wir:

1. Wir vereinbaren den Umgang zwischen dem Ersch. zu 1 und dem Kind A wie folgt: Der Ersch. zu 1 wird alle 14 Tage das Kind von Freitag 18 Uhr bis Samstag 18 Uhr zu sich nehmen und es zu diesem Zweck bei der Ersch. zu 2 abholen und entsprechend zurückbringen.
2. Die Umgangsregelung gemäß Zif. 1 wird zunächst bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres getroffen. Über eine Umgangsregelung unter Beachtung des Kindeswohls für das folgende Kalenderjahr werden wir uns rechtzeitig, spätestens Anfang Dezember diesen Jahres einigen.

§ 5 Ehegattenunterhalt

1. Der Ersch. zu 1. verpflichtet sich, ab _________________________ an die Ersch. zu 2. für die Zeit der Trennung einen monatlich, jeweils bis zum 1. eines jeden Monats fälligen Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen.
2.

Bei dieser Vereinbarung gehen die Beteiligten von den folgenden Einkommensverhältnissen aus:

Einkommen des Ersch. zu 1. _________________________
Einkommen der Ersch. zu 2. _________________________
3. Die Vereinbarung zur Zahlung von Trennungsunterhalt ist der Abänderung zugänglich. Die Beteiligten vereinbaren im Falle der Änderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine an der getroffenen Vereinbarung orientierte Abänderung. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Die Ersch. zu 2.verpflichtet sich für die Dauer der Unterhaltsleistung, die nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG erforderliche Zustimmung zum begrenzten Realsplitting zu geben. Der Ersch. zu 1. ist verpflichtet, die Ersch. zu 2. von den ihr entstehenden finanziellen Nachteilen freizustellen.

§ 6 Vollstreckungsunterwerfung

Wegen der in § 5 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der

sofortigen Zwangsvollstreckung

aus dieser Urkunde in mein Vermögen.

Die Erschienene zu 2 ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1 eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge