Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
_________________________
erscheinen
1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
2. Frau _________________________ geb. _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,
ausgewiesen durch _________________________.
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer
Trennungs- und Unterhaltsvereinbarung
und erklärten vorab:
§ 1 Ausgangslage
Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind seit dem _________________________ (7 Jahre) miteinander verheiratete Eheleute. Wir haben uns am _________________________, mithin vor rund 4 Wochen, voneinander getrennt und leben seit dem _________________________ in verschiedenen Wohnungen.
Ich, die Ersch. zu 2, habe am _________________________ (vor 2 Jahren) das Kind A geboren. Der Ersch. zu 1 ist jedoch nicht leiblicher Vater des Kindes.
Ein durch den Ersch. zu 1 ohne Wissen der Ersch. zu 2 eingeholtes Abstammungsgutachten hat ohne ernsthaften Zweifel ergeben, dass Herr _________________________, wohnhaft _________________________, leiblicher Vater des Kindes A ist. Ich, die Ersch. zu 2, räume ein, im Empfängniszeitraum ein heimliches, außereheliches Verhältnis mit dem vorgenannten Herrn _________________________ unterhalten zu haben.
Dies vorausgeschickt vereinbaren wir, was folgt.
§ 2 Vaterschaftsanfechtung
Der Ersch. zu 1 wird unverzüglich ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach §§ 1599 ff BGB einleiten.
Die Ersch. zu 2 erklärt, dass sie an der Durchführung des Verfahrens mitwirken und alle Erklärungen abgeben wird, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind.
§ 3 Schadenersatz
1. |
Der Ersch. zu 1 behält sich Schadenersatzansprüche gegen den leiblichen Vater des Kindes vor. |
2. |
Gegenüber der Ersch. zu 2 verzichtet der Ersch. zu 1 auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Kosten wegen Versorgung und Betreuung des Kindes im Zusammenhang mit dem Kind A gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Erschienene zu 2 nimmt den Verzicht hiermit an. |
§ 4 Umgang
Um das Wohl des Kindes A, geb. am _________________________, zu gewährleisten, vereinbaren wir:
1. |
Wir vereinbaren den Umgang zwischen dem Ersch. zu 1 und dem Kind A wie folgt: Der Ersch. zu 1 wird alle 14 Tage das Kind von Freitag 18 Uhr bis Samstag 18 Uhr zu sich nehmen und es zu diesem Zweck bei der Ersch. zu 2 abholen und entsprechend zurückbringen. |
2. |
Die Umgangsregelung gemäß Zif. 1 wird zunächst bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres getroffen. Über eine Umgangsregelung unter Beachtung des Kindeswohls für das folgende Kalenderjahr werden wir uns rechtzeitig, spätestens Anfang Dezember diesen Jahres einigen. |
§ 5 Ehegattenunterhalt
1. |
Der Ersch. zu 1. verpflichtet sich, ab _________________________ an die Ersch. zu 2. für die Zeit der Trennung einen monatlich, jeweils bis zum 1. eines jeden Monats fälligen Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen. |
2. |
Bei dieser Vereinbarung gehen die Beteiligten von den folgenden Einkommensverhältnissen aus:
▪ |
Einkommen des Ersch. zu 1. _________________________ |
▪ |
Einkommen der Ersch. zu 2. _________________________ |
|
3. |
Die Vereinbarung zur Zahlung von Trennungsunterhalt ist der Abänderung zugänglich. Die Beteiligten vereinbaren im Falle der Änderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine an der getroffenen Vereinbarung orientierte Abänderung. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen. |
4. |
Die Ersch. zu 2.verpflichtet sich für die Dauer der Unterhaltsleistung, die nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG erforderliche Zustimmung zum begrenzten Realsplitting zu geben. Der Ersch. zu 1. ist verpflichtet, die Ersch. zu 2. von den ihr entstehenden finanziellen Nachteilen freizustellen. |
§ 6 Vollstreckungsunterwerfung
Wegen der in § 5 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der
sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde in mein Vermögen.
Die Erschienene zu 2 ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1 eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit...