Rz. 466

Lehnt der betroffene Elternteil allerdings in Fällen, in denen nur ein begleiteter Umgang infrage kommt, einen solchen ab, so ist sein Antrag auf Regelung des Umgangs mit seinem Kind ohne weitere Anordnungen abzuweisen.[589]

 

Rz. 467

Muster 2.52: Antrag begleiteter Umgang

 

Muster 2.52: Antrag begleiteter Umgang

Es wird beantragt, den Umgang des Antragsgegners mit dem gemeinsamen Kind K _________________________ Beteiligten wie folgt anzuordnen:

Der Antragsgegner ist zum Umgang mit dem Kind K. _________________________, geb. am _________________________, an jedem dritten Samstag in der Zeit von 15 Uhr bis 16 Uhr in den Räumen der Patentante von K _________________________ in deren Anwesenheit berechtigt.

Der Antrag setzt die Bereitschaft des Dritten zur Begleitung voraus. Gibt es keine zur Begleitung des Umgangs bereite Person, ist der Umgang in den Räumen des zuständigen Jugendamtes zu beantragen.

[589] BGH FamRZ 1994, 158 und FamRZ 2005, 1471; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1867.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge