Verhandelt am …
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
…
erscheinen
1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
2. dessen Ehefrau, Frau _________________________ geb. _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft ebenda,
3. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
4. dessen Ehefrau, Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft ebenda,
ausgewiesen durch …
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer
Unterhaltsvereinbarung
und erklärten vorab:
§ 1 Ausgangslage
Wir sind die Großeltern des am … geborenen, derzeit also 4 Jahre alte Kind K. Die Eltern des Kindes sind vor rd. 6 Monaten mit unbekanntem Ziel in das Ausland verzogen. Es ist nicht gelungen, den Aufenthaltsort der Eltern ausfindig zu machen. Unser Enkelkind K haben sie mit dem Hinweis in der Obhut der Schwester des Kindesvaters gelassen, sie seien nicht in der Lage, im Ausland für das Kind zu sorgen.
Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Leistung von Kindesunterhalt für das Kind vereinbaren wir, was folgt.
§ 2 Kindesunterhalt
1. Wir, die Ersch. zu 1 und 3, verpflichten uns, den Bedarf des Kindes K., geb. am …, in Höhe von derzeit 416 EUR, in der folgenden Weise zu decken. Auf den Bedarf ist zunächst das Kindergeld in Höhe von derzeit 219 EUR anzurechnen, das der Schwester des Kindesvaters zukommen soll.
2. Den restlichen Bedarf in Höhe von 197 EUR verpflichten wir uns wie folgt zu tragen:
▪ |
der Ersch. zu 1 einen Teilbetrag in Höhe100 EUR und |
▪ |
der Ersch. zu 3 einen Teilbetrag in Höhe von 97 EUR. |
3. Die Ersch. zu 2 und 4 werden wegen fehlender Leistungsfähigkeit von der Leistungspflicht befreit.
4. Wir vereinbaren die vorstehende Verteilung der Unterhaltsverpflichtung unabhängig von unseren tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
5. Wir stellen ausdrücklich klar, dass die Vereinbarung das Innenverhältnis zwischen den Großeltern betrifft und die Ansprüche des Kindes nicht berührt.
6. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Die Erschienenen stimmen der Vereinbarung wechselseitig ausdrücklich zu.
8. Die Erschienenen behalten sich das Recht vor, diese Vereinbarung ohne Zustimmung des Enkelkindes K, geb. am …, zu ändern oder zu ergänzen.
§ 3 Vollstreckungsunterwerfung
Wegen der in § 2 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für unseren Enkel K, geb. am …, unterwerfen wir, der Ersch. zu 1 und 3, uns der
sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Urkunde in unser Vermögen.
Das Enkelkind K. _________________________, geb. am _________________________, ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1 bezw. 2. eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf.
§ 4 Hinweise, Durchführung
Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Unterhaltsvereinbarung abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Sämtliche Erschienenen sind sich der Tragweite der getroffenen Vereinbarungen bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.
_________________________ (ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung) _________________________
(Urkundsausgang, Unterschriften)