Dr. med. Daniela Bellmann, Dr.-Ing. Steffen Brückner
Rz. 116
Im Hinblick auf eine detaillierte Darstellung der Funktionsweis der AAK-Messgeräte Alcotest® 7110 Evidential und Alcotest® 9510 DE der Fa. Dräger darf auf eine Publikation von Lagois und auf die Homepage der Firma Dräger verwiesen werden Bei einer Messung mit einem dieser beiden zugelassenen Messgeräte werden immer zwei Atemproben (Probandenmessung 1 und Probandenmessung 2) in einem Abstand von mindestens 2 und max. 5 Minuten gemessen. Der Ablauf der Messung unterliegt einem geregelten geräteinternen Programm; die einzelnen Schritte werden während des gesamten Messvorgangs ständig im Display des Gerätes angezeigt (z.B. "Spülen mit der Umgebungsluft", "Bestimmung Nullwert" etc.). Auch die Abgabe der jeweiligen Atemprobe ist nur in einem streng vom Gerät vorgegebenen und angezeigten Zeitfenster von 60 Sekunden nach Anzeige der Aufforderung im Display des Gerätes ("Atemprobe abgeben") möglich. Die Abgabe einer Atemprobe außerhalb dieses vorgegebenen Zeitfensters ist nicht möglich und führt zu einem entsprechenden Abbruch der Einzelmessung, was vom Messgerät angezeigt und im Messprotokollausdruck auch ausgedruckt wird ("Atemprobe unzulässig"). Das Messprotokoll zeigt neben der Serien-Nummer des Gerätes, der verwendeten Software (beim Alcotest® 9510 DE zusätzlich die Konfigurations-Version), der bereits erwähnten Eichfrist und dem Messdatum auch die genauen Messzeiten der beiden Einzelproben an. Ferner sind aus dem Messprotokoll die vor Beginn der Messung vom Messbeamten eingegeben Personendaten des Probanden ersichtlich. Hierbei sind das angegebene Geburtsdatum und das eingetragene Geschlecht des Probanden von besonderem Interesse. Die für beide Atemproben geforderte Mindestmenge für das Atemvolumen ist nämlich alters- und geschlechtsabhängig vorgegeben. Unterschreitet das Volumen der abgegebenen Atemprobe das so vorgegebene Atemvolumen, führt dies zu einer entsprechenden Fehlermeldung ("Atemvolumen zu klein") und die Messung dieser Atemprobe ist ungültig. So können bei einem fehlerhaft eingegebenen Geburtsjahr (z.B. 1928 statt 1982) auch zu geringe Atemvolumina vom Gerät als ausreichend angesehen werden. Dies kann zu falschen Messergebnissen führen, weil nicht – wie erforderlich – die AAK der Atemluft aus den tiefen Abschnitten der Luftwege (sog. endexspiratorische Atemluft), sondern die AAK aus den höheren Atemwegsabschnitten gemessen wurde.
Rz. 117
Zu einer ungültigen Messung, die von dem Messgerät als solche angezeigt wird, führen mitunter auch Überschreitungen der erlaubten Differenzen zwischen den einzelnen Parametern der beiden Einzelmessungen. So dürfen die Atemvolumina beider Einzelproben max. um 2 Liter, die Atemzeit um max. 5 Sekunden und die Atemtemperaturen um max. 1,5°C voneinander abweichen. Die beiden Einzelmessungen müssen in einem Zeitabstand von mindestens 2 und max. 5 Minuten durchgeführt werden.