Rz. 8

Die Gruppe der Gutachter, die morphologische Identitätsbegutachtungen auf der Grundlage von Bildvergleichen durchführen, ist hinsichtlich ihrer Ausbildung sehr inhomogen. Gesetzliche oder standesrechtliche Voraussetzungen, die zum Tragen dieser Tätigkeitsbezeichnung berechtigen, existieren nicht. Viele der auf diesem Gebiet tätigen Personen haben ein Studium der Humanmedizin oder Anthropologie absolviert und arbeiten als Rechtsmediziner oder forensische Anthropologen. Darüber hinaus gibt es jedoch auch eine große Anzahl von Sachverständigen, die Angehörige der Polizei sind oder eine technische Ausbildung absolviert haben. Wichtig sind die im Rahmen eines Studiums, einer Berufsausbildung oder einer eigenständigen Weiterbildung erworbenen Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Morphologie, das Studium der einschlägigen Literatur, langfristige Erfahrung und regelmäßiger fachlicher Austausch mit anderen Sachverständigen, die auf demselben Gebiet arbeiten. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen kann somit nur durch eine individuelle Überprüfung, z.B. in einem persönlichen Gespräch mit dem Gutachter eruiert werden.

I.Ü. gelten jedoch auch für Identitätsgutachten die allgemeinen Anforderungen an Gutachten, wie eine klare Gliederung, Nachvollziehbarkeit der Schlussfolgerungen, Verständlichkeit und Unparteilichkeit (s.a. die Ausführungen unter "Grundlegender Aufbau eines Gutachtens", Rdn 51 ff.).

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