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Neben der Identifizierung einer Person anhand eines Gesichtervergleichs stehen noch viele weitere Identifikationsverfahren zur Verfügung, wie die Fingerbilderkennung, Iriserkennung, Spracherkennung u.a.[1] Da neben dem Fingerabdruck das Gesicht zu den am besten zugänglichen Merkmalen eines Menschen gehört, besitzt es im forensischen Bereich eine große Relevanz, nicht zuletzt deshalb, da infolge der zunehmenden Videoüberwachung des öffentlichen Raumes auch mehr und mehr Bildmaterial zur Verfügung steht. Bei Gesetzesverstößen kann auf diese Aufzeichnungen zurückgegriffen werden, um die Identität bzw. Nichtidentität zwischen dem oder den Tätern und den vermuteten Personen zu überprüfen.

[1] Behrens M, Roth R, (eds) (2001), Biometrische Identifikation, Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig Wiesbaden.

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