Rz. 137

Auch dieser Sachverhalt beruht auf dem Sachverhalt für Muster 2.1 (siehe Rdn 92). Gegenstand für nachfolgendes Muster ist der Folgeprozess zwischen dem Bauunternehmen und dem bauüberwachenden Architekten, nachdem der Bauunternehmer gegenüber dem Besteller vollumfänglich verurteilt wurde. Er möchte nun den bauüberwachenden Architekten, dessen Mitverschulden im Raum steht, im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs in Regress nehmen.

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