Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
A. OSCI-Standard
Rz. 1
OSCI ist eine Sammlung von Netzwerkprotokollen und wird als technischer Standard sowohl von den Justizbehörden als auch Teilen der Verwaltung sowie beim Transport von beA-, beN-, eBO- oder beBPo-Nachrichten verwendet. Der Transport von elektronischen Daten im Bereich des e-justice und e-Government bedarf eines besonderen Schutzes, insbesondere wenn unsichere Netze wie das Internet zur Übertragung genutzt werden. Der Protokollstandard bei der Übertragung von OSCI-Nachrichten steht für eine "sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung". Dabei zielt der Schutz auf Integrität (Unversehrtheit der Daten), Authentizität (Überprüfbarkeit des Datenursprungs) sowie Vertraulichkeit und die Nachvollziehbarkeit bei übermittelten Daten ab. Das Übertragungsprotokoll wurde vom Bundesministerium des Innern als Standard für die Übertragung von elektronischen Daten festgesetzt. Bei der Entwicklung des Standards wurde auf eine Herstellerunabhängigkeit Wert gelegt. In diesem Standard ist auch der Einsatz von Zeitstempeln vorgesehen, um den Nachweis führen zu können, wen eine Nachricht wann erreicht hat. Dies ist im Zusammenhang u.a. mit dem beA wichtig, um den Nachweis einer fristwahrenden Schriftsatzeinreichung führen zu können. Mit dem OSCI-Standard werden auch u.a. die fortgeschrittene elektronische Signatur und qualifizierte elektronische Signatur unterstützt.
Rz. 2
Um sicher rechtsverbindlich elektronisch miteinander kommunizieren zu können, ist darüber hinaus eine Kompatibilität verschiedener elektronischer Postfächer untereinander erforderlich, weshalb die im ERV verwandten Postfächer mindestens auf dem OSCI-Standard beruhen bzw. mit einem sog. Gateway entsprechend umgewandelt werden können müssen. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die Technik weiterentwickelt. So verpflichtet er beispielsweise die BRAK in § 20 Abs. 1 RAVPV, das beA mit dem OSCI-Standard bzw. einem künftig an dessen Stelle tretenden Standard zu betreiben.
Rz. 3
Das OSCI-Transport-Protokoll eignet sich für eine sichere, vertrauliche und rechtsverbindliche Übertragung digitaler Daten über das Internet. Mit diesem Protokoll werden die klassischen Schutzziele Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Übermittlung von Nachrichten gewährleistet. Es verfügt über eine Reihe verschiedener Protokolle (OSCI-XÖV-Standards) für den Austausch fachlicher Inhaltsdaten auf XML-Basis und SOAP-Basis zwischen Kunden und Behörden bzw. Behörden untereinander. OSCI unterstützt nicht nur alle Qualitätsniveaus von elektronischen Signaturen; es werden auch für die Verschlüsselungsverfahren konkrete Vorgaben gemacht, um eine Interoperabilität und Herstellerunabhängigkeit sicherzustellen.
Rz. 4
Das Protokoll bildet die technische Basis von E-Government in Deutschland und wurde vom Bundesministerium des Innern im Rahmen von SAGA als obligatorischer Standard für elektronische Transaktionen mit der Bundesverwaltung festgesetzt. Außerdem definiert der OSCI-Transport die notwendigen Datenstrukturen für Quittungsmechanismen mit Zeitstempeln, die ermöglichen, dass dem Absender eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt wird. Ähnlich dem "Einschreiben mit Rückschein" ist beweisbar, dass eine Nachricht einen bestimmten Empfänger erreicht hat und wann dies geschehen ist.
Rz. 5
Verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Koordinierung von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung einschl. dieser technischen Standards ist die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Bei entsprechendem Interesse kann man sich z.B. auf der Internetseite https://www1.osci.de (Abruf: 22.9.2022) informieren. Hier findet man umfangreiche Daten und Informationen einschließlich entsprechender Downloadmöglichkeiten. Diese Informationen dürften aber eher für IT-Spezialisten interessant sein.
B. Postfächer im ERV
I. EGVP
Rz. 6
EGVP ist die Abkürzung für "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach". Das EGVP dient der sicheren Kommunikation mit Gerichten und Behörden und ermöglicht seit 2004, sicher und doppelt verschlüsselt elektronische Dokumente bei Gericht einzureichen. Man kann sich unter https://egvp.justiz.de (Abruf: 22.9.2022) über den Button "Allgemeine Informationen" u.a. ein Video zum EGVP anschauen, aber auch weitere Informationen erhalten. Über diese Internetseite können aktuelle Meldungen zu Störungen eingesehen werden, aber auch ein Newsletter abonniert werden, der je nach Auswahl bundesweit oder länderbezogen über Störungen unterrichtet. Im Fall der Einreichung von Schriftsätzen zur Fristwahrung können diese Informationen sehr hilfreich sein. Denn Wartungsarbeiten werden hier schon oft Wochen vorher angekündigt.
Rz. 7
Der Datenaustausch findet im OSCI-Transportprotokoll über sog. Intermediäre (Server) statt. Anwälte können via beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) mit dem EGVP des Gerichts...