Rz. 454
Der Veranstalter eines Eishockey-Bundesligaspiels muss dafür Sorge tragen, dass Zuschauer nicht durch über die Seitenbande des Spielfeldes hinausgeschleuderte Pucks gefährdet werden.[1303] Er muss die Zuschauer auch an den Seitenbanden durch Anbringen einer Plexiglaswand von 0,80 m gegen herausfliegende Pucks schützen.[1304] Der Veranstalter muss auch an den Spielfeldseiten vor oder hinter den Spielerbänken die in der DIN 18036 vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen aus formstabilem Material – etwa aus Plexiglas – bis zu einer Höhe von 0,85 m über der Oberkante der Banden anbringen.[1305] Wird ein Zuschauer durch einen abirrenden Puck verletzt, muss der Betreiber des Stadions beweisen, dass er die Vorschriften der DIN 18036 eingehalten hat.[1306] Allein die Einhaltung der Vorgaben der DIN genügen aber nicht, um die Verkehrssicherungspflicht zum Schutz vor abgeirrten Pucks zu erfüllen.[1307]
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