Rz. 303
Wird ein Gutachtenauftrag erteilt, sollen dem Gutachtenauftrag beigefügt sein:
▪ | regelmäßig alle vorhandenen ärztlichen Stellungnahmen; |
▪ | Ermittlungsakte und Erkenntnisse zum Unfallhergang, verbunden mit einer kurzen Schilderung des Unfallgeschehens; |
▪ | Fotos der beteiligten Fahrzeuge (Fahrzeug des Anspruchstellers, Fahrzeug des Versicherungsnehmers); |
▪ | technische Erkenntnisse zu beteiligten Unfall-Fahrzeugen (wie Zellen-Steifigkeit der Fahrzeuge, spezielle unfallverhütende Kopfstützen und Techniken); |
▪ | bekannte Angaben zur Person des Anspruchstellers (wie Geburtsdatum, beruflicher Vorlauf, Sitzplatz im Unfallfahrzeug, Beziehung zum Schädiger) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen