Rz. 303

Wird ein Gutachtenauftrag erteilt, sollen dem Gutachtenauftrag beigefügt sein:

regelmäßig alle vorhandenen ärztlichen Stellungnahmen;
Ermittlungsakte und Erkenntnisse zum Unfallhergang, verbunden mit einer kurzen Schilderung des Unfallgeschehens;
Fotos der beteiligten Fahrzeuge (Fahrzeug des Anspruchstellers, Fahrzeug des Versicherungsnehmers);
technische Erkenntnisse zu beteiligten Unfall-Fahrzeugen (wie Zellen-Steifigkeit der Fahrzeuge, spezielle unfallverhütende Kopfstützen und Techniken);
bekannte Angaben zur Person des Anspruchstellers (wie Geburtsdatum, beruflicher Vorlauf, Sitzplatz im Unfallfahrzeug, Beziehung zum Schädiger)

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