Rz. 358
Verweigern Eltern eines verletzten Kindes[317] aus weltanschaulicher Überzeugung (z.B. Zeuge Jehova[318]) eine Fremdbluttransfusion und beeinflusst dies mitkausal das Verletzungsbild, entfällt bereits der Zurechnungszusammenhang mit dem ursprünglichen Unfallgeschehen,[319] ohne dass es noch auf eine Mitverschuldensdiskussion ankommt.[320]
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