Rz. 1604
Hinweis
Siehe § 4 Rdn 1 ff.
Rz. 1605
Nur Schadenersatzleistungen wegen Erwerbsausfall unterliegen der Versteuerung (vgl. § 24 EStG).
Rz. 1606
Nach § 33b Abs. 6 S. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG einen am Grad der Behinderung (GdB) orientierten Pauschbetrag geltend machen, wenn er dafür keine Einnahmen erhält.[1675]
Rz. 1607
Ein die Versteuerung vorbehaltender Abfindungsvergleich ist (jedenfalls vorsorglich) zu ergänzen um die Formulierung: "Der Geschädigte ist verpflichtet, sämtliche Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen." (Rdn 1607).
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