Wechselseitige Vorsorgevollmacht
der Eheleute
_________________________, geb. _________________________ in _________________________,
und
_________________________, geb. _________________________ in _________________________,
wohnhaft _________________________:
Nach eingehender Beratung durch Herrn Rechtsanwalt/Frau Rechtsanwältin _________________________, kanzleiansässig derzeit _________________________, über die verschiedenen Möglichkeiten einer rechtlichen Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben und deren Tragweite sowie nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtigen wir, die Eheleute, uns
wechselseitig
sowie unseren Abkömmling _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________,
im Vollbesitz unserer geistigen Kräfte und in Kenntnis der Tragweite unserer Anordnungen, soweit gesetzlich möglich, uns in allen Angelegenheiten, auch in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Aufenthaltsbestimmung sowie in allen Post-, Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten, in jeder denkbaren Richtung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie jede Rechtshandlung bzw. jede Willenserklärung, die wir vornehmen können, für uns vorzunehmen. Diese Verfügung soll insbesondere der Vermeidung einer rechtlichen Betreuung nach § 1814 Abs. 1 und 2 BGB dienen.
§ 1 Vermögensangelegenheiten
Die Vollmacht gilt für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch für die nachfolgend aufgezählten Tätigkeiten:
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über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen; |
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Immobilienbesitz bzw. Miteigentumsanteile hieran zu veräußern sowie dingliche Rechte hieran zu bestellen, zu kündigen oder aufzugeben; |
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Vermögenserwerbungen und -veräußerungen sowie Belastungen jeder Art vorzunehmen und Verbindlichkeiten beliebiger Art und Höhe – auch in vollstreckbarer Form – einzugehen; |
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Vermögenswerte beliebiger Art, namentlich Geld, Sachen, Wertpapiere und Schriftstücke, in Empfang zu nehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen; |
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über vorhandene Konten und Schließfächer bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Investmentgesellschaften beliebig zu verfügen, neue zu eröffnen, zu unterhalten und zu schließen, Wertpapiere und Wertsachen zu hinterlegen, zu entnehmen, zu erwerben und zu verkaufen. Eine separate Kontovollmacht wurde bei _________________________ bereits bestellt; |
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Versicherungen zu ändern, zu kündigen, neue abzuschließen bzw. in Anspruch zu nehmen; |
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Verträge jeglicher Art unter beliebigen Bestimmungen abzuschließen, Vergleiche einzugehen, Verzichte zu erklären und Nachlässe zu bewilligen; |
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geschäftsähnliche Handlungen wie z.B. Mahnungen, Fristsetzungen, Anträge, Mitteilungen vorzunehmen; |
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uns als Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer, Schenker oder Beschenkte in jeder Weise, namentlich auch bei Vermögens- und Gemeinschaftsauseinandersetzungen jeder Art, zu vertreten und auch Ausschlagungserklärungen abzugeben; |
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Versorgungsangelegenheiten (Pension, Rente, Lebensversicherungen usw.) zu regeln; |
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uns gegenüber Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, Privatpersonen, Alters-, Pflege- und sonstigen Heimen, Ärzten und Krankenhäusern, Banken, Sparkassen, Versicherungen, Bausparkassen, Investmentgesellschaften und sonstigen Kreditinstituten, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten; |
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Prozesse als Kläger oder Beklagter zu führen und hierbei die Rechte eines Prozessbevollmächtigten in vollem Umfang der §§ 51, 79, 81 ZPO auszuüben und in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren als Gläubiger oder Schuldner, Kläger oder Beklagten oder in jeder sonst wie in Frage kommenden Eigenschaft ohne jede Einschränkung zu vertreten; |
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die Vertretung zu allen Verfahrenshandlungen, auch gem. § 13 SGB X; |
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unseren Haushalt aufzulösen und über das Inventar zu verfügen; |
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Vereinbarungen mit Kliniken, Alters- und Pflegeheimen abzuschließen und zum Zwecke hierfür Sicherungshypotheken auch für den Sozialhilfeträger zu bestellen; |
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über Art und Umfang der Beerdigung nach Maßgabe einer erstellten Bestattungsverfügung zu entscheiden und Sterbegelder in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren; |
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den Nachlass bis zur amtlichen Feststellung der Erben in Besitz zu nehmen und zu verwalten. |
Diese Aufzählung ist exemplarisch und nicht abschließend zu verstehen.
§ 2 Persönliche Angelegenheiten
Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, uns, soweit gesetzlich zulässig, in allen persönlichen Angelegenheiten in jeder denkbaren Richtung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die nachstehende Aufzählung ist ausdrücklich beispielhaft und soll keine Einsc...