General- und Vorsorgevollmacht |
Von |
1. Herrn/Frau …, geborene(r) …, geb. am …
derzeit wohnhaft: …
und
2. Herrn/Frau …, geborene(r) …, geb. am …
derzeit wohnhaft: …
- beide nachstehend sowohl Vollmachtgeber als auch Bevollmächtigter genannt - |
Die Erschienenen erklärten sodann:
Nach eingehender Überlegung über die verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben und deren Tragweite und die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken erklären wir, was folgt:
Im Vollbesitz unserer geistigen Kräfte und in Kenntnis der Tragweite unserer Anordnung erteilen wir uns hiermit zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung gemäß §§ 1814 Abs. 3, 185, 164 ff. BGB wechselseitig die nachstehende Generalvollmacht, den jeweils anderen in allen Angelegenheiten, auch in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Aufenthaltsbestimmung, sowie in allen Post-, Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Richtung zu vertreten. In gleicher Weise bevollmächtigen wir jeweils
Herrn/Frau _____________________, geborene(r) _______________, geb. am ___________,
wohnhaft: ___________________________________________________________________
im Rahmen der nachstehenden Vollmacht.
Im Außenverhältnis gilt der Bevollmächtigte als vertretungsbefugt, wenn er das Original der Vollmacht besitzt.
Soweit gesetzlich möglich, soll diese Vollmacht zur Stellvertretung in allen persönlichen Angelegenheiten, auch in Gesundheitsangelegenheiten und bei der Aufenthaltsbestimmung sowie in allen Vermögens-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Richtung ermächtigen.
Das Innenverhältnis dieser Vollmacht ist in gesonderten, dieser Vollmacht zugrunde liegenden Verträgen geregelt.
§ 1 Vermögensangelegenheiten
Die Vollmacht gilt für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch für die nachfolgend nur beispielhaft, nicht abschließend aufgezählten Tätigkeiten:
- Veräußerung, Belastung, Löschung, Verwaltung oder Aufgabe und Erwerb von beweglichen Sachen, Grundstücken, Rechten und anderen Gegenständen, einschließlich der Abgabe von persönlichen und dinglichen (§ 800 ZPO) Zwangsvollstreckungsunterwerfungen;
- Entgegennahme von Zahlungen und Wertgegenständen;
- Abschluss und Aufhebung von Verträgen, wie z.B. Miet-, Darlehens- und/oder sonstige Kreditverträge;
- Eingehen von Vergleichen, Erklärung von Verzichten und die Bewilligung von Nachlässen;
- Eröffnung, Auflösung und Verfügung über Bankkonten, Schließfächer, Wertpapiere und Depots sowie sonstiges Geldvermögen aller Art und die Vornahme geschäftsähnlicher Handlungen;
- Inempfangnahme von Vermögenswerten beliebiger Art, namentlich Geld, bewegliche Sachen, Wertpapiere und Schriftstücke;
- Ausübung von Gesellschafterrechten, insbesondere bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Stimmrechtsausübung;
- Anerkennung oder Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung von Erbschaften, die Vertretung als Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer, Schenker oder Beschenkten in jeder Weise, auch bei Vermögens- und Gemeinschaftsauseinandersetzungen und bei der Abgabe von Erklärungen oder sonstigen Handlungsweisen, die zur vollständigen Regelung von Nachlässen und zu deren Teilung notwendig sind;
- Vertretung in Renten-, Versorgungs-, Beihilfe-, Steuer-, Pflegeversicherungs-, Versicherungs- und sonstigen Angelegenheiten und bei der Beantragung von Leistungen jeder Art wie Renten, Versorgungsbezügen, Pflegeversicherungsleistungen, Grundsicherung oder Sozialhilfe;
- Prozessführung als Kläger oder Beklagter und die Ausübung der Rechte eines Prozessbevollmächtigten im vollen Umfange des § 79 ZPO, die Vertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren als Gläubiger oder Schuldner, Kläger oder Beklagter oder in jeder sonstwie in Frage kommenden Eigenschaft ohne jede Einschränkung, hierunter fällt auch die Möglichkeit, Vergleiche abzuschließen, Verzichte zu erklären und Ansprüche anzuerkennen, sowie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, einstweilige Verfügungen und Arreste zu erwirken;
- Vertretung bei allen Verfahrenshandlungen, auch i.S.v. § 13 SGB X;
- Auflösung des Haushalts und Verfügung über das Inventar;
- Abschluss von Vereinbarungen mit Kliniken, Alters- und Pflegeheimen und Bestellung von Sicherungshypotheken auch für den Sozialhilfeträger;
- Entscheidung über Art und Umfang der Beerdigung und die Inempfangnahme/Quittierung von Sterbegeldern;
- Inbesitznahme und Verwaltung des Nachlasses bis zur amtlichen Feststellung der Erben;
§ 2 Gesundheitssorge und Selbstbestimmungsrecht
Im Bereich der Gesundheitssorge und des Selbstbestimmungsrechts umfasst diese Vollmacht eine generelle Vertretung, insbesondere aber auch die Vertretung bei folgenden Maßnahmen und Entscheidungen:
- die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr sowie das Recht zur Weiterleitung, Entgegennahme, zum Anhalten und Öffnen der Post inklusive elektronischer Post (E-Mails) und zur Entgegennahme von Wahlunterlagen...