Rz. 24
Es ist bei Unternehmenstransaktionen üblich, die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse des Zielunternehmens vor Abschluss des Erwerbs im Rahmen einer sog. Due-Diligence-Prüfung zu untersuchen. Je nach Konstellation wird die Prüfung häufig auf weitere Felder ausgedehnt, bspw. auf das Vorhandensein von Umweltbelastungen oder den Zustand der EDV-Systeme.
Ob sich die Üblichkeit der Due Diligence zu einer Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers oder Vorstands verdichtet, kann hier dahinstehen. Ein Unternehmensleiter wird selbstverständlich bemüht sein, vor einer bedeutenden Investition so viel wie möglich über deren wertbildende Faktoren zu erfahren. Umgekehrt muss er die Kosten und den Zeitbedarf einer Due Diligence berücksichtigen. Damit steht weniger das "Ob" einer Due Diligence infrage als vielmehr ihr Umfang und ihre Ausgestaltung.
Rz. 25
Im klassischen Fall des Unternehmenskaufes treffen bei der Due Diligence gegenläufige Interessen aufeinander: Der Käufer möchte möglichst tief in das Unternehmen hineinleuchten, der Verkäufer unter Geheimhaltungsgesichtspunkten die Informationen dagegen auf das Unabweisbare beschränken, bevor der Verkauf nicht perfekt ist. Bei einem Joint Venture ist dies häufig anders, besonders bei Joint Ventures, deren Anteile paritätisch oder annähernd gleich auf die Partner verteilt sind. Wirtschaftlich betrachtet ist hier jede Seite zugleich Käufer und Verkäufer, eine unerkannte Überbewertung des von der Gegenseite in das Joint Venture eingebrachten Unternehmensteils oder Vermögensgegenstandes führt automatisch zu einer relativen Unterbewertung des eigenen Beitrags. Daher können sich die Partner in der Praxis häufig leichter auf Umfang und Ablauf der wechselseitigen Due Diligence verständigen. Allerdings kommen bei deren Durchführung nicht selten Unstimmigkeiten auf, bei denen eine Seite der anderen vorwirft, die abgestimmten Fragen nur zögerlich oder unvollständig zu beantworten.
Hinweis
Dem Anwalt ist zu raten, bei seinem eigenen Mandanten auf eine korrekte Abarbeitung des Fragenkatalogs zu drängen und Lücken in der Dokumentation der Gegenseite frühzeitig zu monieren. Für das Gelingen des Joint Ventures ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Partner unerlässlich. Mit ihrem Verhalten während der Due Diligence geben die Partner gleichsam ihre "Visitenkarte" ab. Sie können sich somit die weiteren Schritte zum Joint Venture erleichtern oder erschweren.