Rz. 134

Die vorstehenden Ausführungen betreffen die "klassische" Warenkreditversicherung, die den Schwerpunkt des Geschäftes darstellt. In den vergangenen Jahren haben die Kreditversicherer ihre Angebotspalette – nicht zuletzt wegen ausländischer Wettbewerber und größerer Anforderungen beim Forderungsmanagement – erweitert.

 

Rz. 135

Vergleichbar mit anderen Inkasso-Gesellschaften übernehmen auch Kreditversicherer den professionellen Forderungseinzug einschließlich des Mahnwesens. Hierzu wird ein gesonderter Inkassovertrag mit einer mit dem Kreditversicherer verbundenen Inkassogesellschaft abgeschlossen.

 

Rz. 136

Factoringgesellschaften kaufen Forderungen der Unternehmen auf oder übernehmen die Del­krederehaftung und können selbst zu Versicherungsnehmern werden ("Einvertragsmodell"), um ihr übernommenes Ausfallrisiko abzusichern und um ihren Factoringkunden eine erhöhte Sicherheit zu geben.

 

Rz. 137

Denkbar ist auch, dass aufgrund einer Sondervereinbarung zwischen Factor, Versicherungsnehmer und Versicherer der Deckungsschutz im Falle der Abtretung der Forderung an den Factor fortbesteht, die grundsätzliche Abwicklung aber im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer verbleibt und die Entschädigungszahlungen an den Factor erfolgen können ("Zweivertragsmodell").

 

Rz. 138

Eine weitere alternative Finanzierungsform stellt die Verbriefung von Forderungen dar. Hierbei verkauft der Versicherungsnehmer Forderungen im Rahmen des True-Sale-Prinzips an eine Spezialgesellschaft, die sich durch die Emission von Wertpapieren refinanziert. Der Kreditversicherer unterlegt diese Variante mit einer Kreditversicherung (Asset-Backed-Securisation, ABS).

 

Rz. 139

Im Zuge der weltweiten Geschäftsbeziehungen (Globalisierung) gibt es Vertragskonzepte, bei denen der Versicherungsschutz für In- bzw. Auslandsforderungen in einer Global Police mit weltweiter Geltung zusammengefasst wird und grundsätzlich auch das politische Risiko abgesichert wird.

 

Rz. 140

Daneben gibt es Modula Policen, bei denen die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen zusammengefasst sind und branchenspezifische Ansätze verfolgen.

Bei der Modula Standard können nicht nur gewerbliche, sondern auch Forderungen gegen Privatpersonen abgesichert werden. Auf Grund von Kooperationsverträgen mit Sachversicherern ist gleichzeitig der Abschluss anderer Versicherungsverträge möglich.

Im Rahmen der Modula Kompakt kann der Versicherungsnehmer nach einer Selbstprüfung Umsätze in Höhe von maximal 10.000 EUR absichern.[68]

[68] Zu den aktuellen Vertragstypen vgl. www.atradius.de.

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