Rz. 129
Die vorstehenden Ausführungen betreffen die "klassische" Warenkreditversicherung, die den Schwerpunkt des Geschäftes darstellt. In den vergangenen Jahren haben die Kreditversicherer ihre Angebotspalette – nicht zuletzt wegen ausländischer Wettbewerber und größerer Anforderungen beim Forderungsmanagement – erweitert.
Rz. 130
Vergleichbar mit anderen Inkasso-Gesellschaften übernehmen auch Kreditversicherer den professionellen Forderungseinzug einschließlich des Mahnwesens. Hierzu wird ein gesonderter Inkassovertrag mit einer mit dem Kreditversicherer verbundenen Inkassogesellschaft abgeschlossen.
Rz. 131
Factoringgesellschaften kaufen Forderungen der Unternehmen auf oder übernehmen die Delkrederehaftung und können selbst zu Versicherungsnehmern werden ("Einvertragsmodell"), um ihr übernommenes Ausfallrisiko abzusichern und um ihren Factoringkunden eine erhöhte Sicherheit zu geben.
Rz. 132
Denkbar ist auch, dass aufgrund einer Sondervereinbarung zwischen Factor, Versicherungsnehmer und Versicherer der Deckungsschutz im Falle des Verkaufs der Forderung an den Factor fortbesteht, die grundsätzliche Abwicklung aber im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer verbleibt und die Entschädigungszahlungen nach Abtretung an den Factor erfolgen können ("Zweivertragsmodell").
Rz. 133
Eine weitere alternative Finanzierungsform stellt die Verbriefung von Forderungen dar. Hierbei verkauft der Versicherungsnehmer Forderungen im Rahmen des True-Sale-Prinzips an eine Spezialgesellschaft, die sich durch die Emission von Wertpapieren refinanziert. Der Kreditversicherer unterlegt diese Variante mit einer Kreditversicherung (Asset-Backed-Securisation, ABS).
Rz. 134
Im Zuge der weltweiten Geschäftsbeziehungen (Globalisierung) gibt es Vertragskonzepte, bei denen der Versicherungsschutz für In- bzw. Auslandsforderungen in einer Global Police mit weltweiter Geltung zusammengefasst wird und grundsätzlich auch das politische Risiko abgesichert wird. Hierdurch wird in den eingeschlossenen Ländern eine regulatorische Übereinstimmung mit den lokalen Vorgaben und ausreichender lokaler Service sichergestellt.
Rz. 135
Daneben gibt es Modula Policen, bei denen die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen zusammengefasst sind und branchenspezifische Ansätze verfolgen.
Bei der Modula Kompakt können bspw. nicht nur gewerbliche, sondern auch Forderungen gegen Privatpersonen abgesichert werden. Auf Grund von Kooperationsverträgen mit Sachversicherern ist gleichzeitig der Abschluss anderer Versicherungsverträge möglich.