An das
Landgericht
– Zivilkammer –
_________________________
Klage
des Herrn _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________
gegen
Frau _________________________
– Beklagte –
wegen: Zustimmung zur Übertragung eines Grundstücksmiteigentumsbruchteils und Einräumung des Mitbesitzes
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, der Übertragung eines Miteigentumsbruchteils von einem Drittel an dem Grundstück _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, BV Nr. _________________________, Gemarkung _________________________, Flst.Nr. _________________________, Größe: _________________________, auf den Kläger zuzustimmen und die Eintragung des Klägers als Miteigentümer zu einem Drittel im Grundbuch zu bewilligen. |
2. |
Die Beklagte wird weiter verurteilt, dem Kläger an dem zuvor Ziff. 1 bezeichneten Grundstück den Mitbesitz (zu einem Drittel) einzuräumen. Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung. |
Begründung:
Der Kläger ist der eheliche Sohn des Herrn _________________________, der am _________________________ gestorben ist (nachfolgend "Erblasser" genannt). Die Beklagte ist die langjährige Lebensgefährtin des Erblassers. Außer dem Kläger hat der Erblasser aus seiner Ehe noch einen weiteren Sohn, Herrn _________________________, und eine Tochter, Frau _________________________, insgesamt also drei Kinder, hinterlassen.
Der Erblasser war verheiratet gewesen mit Frau _________________________, der Mutter des Klägers. Sie ist am _________________________ gestorben. Mit ihr hatte der Erblasser einen Erbvertrag geschlossen, wonach sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder, den Kläger und seine beiden Geschwister, Herrn _________________________ sowie Frau _________________________, zu je einem Drittel zu Erben des Überlebenden der beiden Ehegatten eingesetzt haben.
Aufgrund des erwähnten Erbvertrags, der am _________________________ von Notar _________________________ unter UR-Nr. _________________________ beurkundet worden war, wurde der überlebende Ehemann und jetzige Erblasser ihr Alleinerbe. Der Erbvertrag wurde auf den Tod der Mutter des Klägers am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ unter Az. _________________________ eröffnet.
Beweis: Je eine beglaubigte Abschrift
a) des Erbvertrags vom _________________________ – Anlage K 1 –
b) des Erbvertragseröffnungsprotokolls vom _________________________ – Anlage K 2 –
Der Kläger hat seinerzeit auf den Tod seiner Mutter den Pflichtteil nicht geltend gemacht, weil er auf den Tod des Überlebenden seiner Eltern erbvertraglich in Höhe eines Drittels zum Schlussmiterben eingesetzt worden war und auf diese Erbeinsetzung vertraut hat.
Drei Jahre nach dem Tod seiner Ehefrau, der Mutter des Klägers, ist der Erblasser mit der Beklagten eine nichteheliche Partnerschaft eingegangen. Ein Jahr danach hat der Erblasser der Beklagten das Hausgrundstück _________________________ (im Klageantrag Ziff. 1 näher bezeichnet) geschenkt. Der Schenkungsvertrag samt Auflassung wurde am _________________________ von Notar _________________________ unter UR-Nr. _________________________ beurkundet. Die Eintragung der Beklagten als Eigentümerin im Grundbuch ist am _________________________ erfolgt.
Beweis: |
a) |
Beglaubigte Abschrift des Schenkungsvertrags vom _________________________ – Anlage K 3 – |
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b) |
Beglaubigte Grundbuchabschrift betr. das streitgegenständliche Grundstück – Anlage K 4 – |
Die Schenkung des Grundstücks an die Beklagte ist erfolgt, um die Kinder des Erblassers zu benachteiligen und zur Umgehung von deren erbvertraglich bindenden Erbeinsetzung. Diese wurden zwar aufgrund des Erbvertrags Schlusserben ihres Vaters, der Nachlass ist jedoch praktisch wertlos.
Der Erbvertrag wurde bezüglich der Schlusserbeinsetzung der Kinder auf den Tod des Erblassers am _________________________ vom Nachlassgericht _________________________ erneut unter Az. _________________________ eröffnet. Die Schlusserben haben die Erbschaft angenommen.
Beweis: Beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts _________________________ vom _________________________ – Anlage K 5 –
Dass der Erblasser die Kinder benachteiligen und die bindende Erbeinsetzung umgehen wollte, kann durch Zeugenaussagen bewiesen werden. Anlässlich einer Feier am _________________________ hat der Erblasser gegenüber dem Zeugen _________________________ geäußert, er habe das Haus seiner Partnerin schenken müssen, weil er sie testamentarisch nicht mehr...