Rz. 99
Eine Feststellungsklage des Erbvertrags-Erben bzw. Schlusserben aus gemeinschaftlichem Testament auf Bestehen eines Anspruchs nach § 2287 BGB ist zu Lebzeiten des Erblassers mangels Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht zulässig.[184] Nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen wird sie vom OLG München[185] für zulässig erachtet.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen