Rz. 12

Die nachfolgende Checkliste bietet eine Hilfestellung für die ex ante Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Zahlungsunfähigkeitsprüfung erfolgt stets stichtagsbezogen.

1.

Prüfung, ob der Schuldner bereits vor dem Prüfungsstichtag zahlungsunfähig war

Es empfiehlt sich, eine Prüfung für den Stichtag drei Wochen vor dem aktuell zu untersuchenden Stichtag vorzunehmen,[19] denn eine vollständige Liquiditätsdeckung zum aktuellen Stichtag reicht nicht aus, um die Beseitigung einer ggf. bereits zuvor eingetretenen Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.

2.

Erstellung eines Liquiditätsstatus zum Stichtag der Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Ermittlung sämtlicher am Prüfungsstichtag zur Verfügung stehenden liquiden Mittel (Aktiva I)

  • Liquide Mittel
  • Offene Kreditlinien/abrufbare Kredite
Ermittlung sämtlicher am Prüfungsstichtag fälligen Verbindlichkeiten, die nicht faktisch gestundet sind (Passiva I)
Gegenüberstellung Aktiva I/Passiva I

Ermittlung der Deckung:

  • Vollständige Deckung oder geringfügige (kleiner 10 %) Liquiditätslücke (Unterdeckung) => in der Regel ist von Zahlungsfähigkeit auszugehen
  • Bei geringfügiger Lücke ggf. Fortführungsprognose (Liquiditätsplan) erstellen, um nachzuweisen, dass nicht abzusehen ist, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % erreichen wird
  • Liquiditätslücke (Unterdeckung) größer oder gleich 10 % => weiter mit Schritt 3
3.

Erstellung einer Liquiditätsbilanz für den Zeitraum von drei Wochen ab dem Prüfungsstichtag

Ermittlung der Aktiva I zum Stichtag (siehe oben)

Ermittlung der innerhalb der folgenden 20 Tage verfügbaren Mittel (prognostizierte Zahlungseingänge, Aktiva II)

  • Weitere Kreditaufnahme
  • Kurzfristige Verwertung von Vermögensgegenständen
Ermittlung der Passiva I zum Stichtag (siehe oben)
Ermittlung der innerhalb der folgenden 20 Tage fällig werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II)

Gegenüberstellung von Summe Aktiva I plus Aktiva II und Summe aus Passiva I plus Passiva II zur Ermittlung des Deckungsgrades

  • Vollständige Deckung => keine Zahlungsunfähigkeit, allenfalls Zahlungsstockung
  • Geringfügige Lücke kleiner 10 % => ggf. Fortführungsprognose (Liquiditätsplan) erstellen, um nachzuweisen, dass nicht abzusehen ist, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % erreichen wird
  • Erhebliche Deckungslücke = > Regelmäßig ist von Zahlungsunfähigkeit auszugehen; ggf. Prognoserechnung erstellen (siehe 4.)
4.

Erstellung einer Prognoserechnung

Prüfung, ob die Deckungslücke mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit innerhalb eines für die Gläubiger zumutbaren Zeitraums (grundsätzlich innerhalb von drei Monaten)[20] beseitigt werden kann.

[19] Vgl. Ampferl/Kilper, NZI 2018, 191, 195.
[20] Uhlenbruck/Mock, § 17 Rn 30 a.E. m.w.N.

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