Rz. 1177

→ Direktionsrecht (Rdn 530 ff.), → Fürsorgepflicht (Rdn 835 ff.).

Mobbing ist eine aus dem englischen Verb "to mob" (über jemanden herfallen, anpöbeln, attackieren, angreifen) entlehnte Wortschöpfung zur Beschreibung einer sozialen Aggression als auch eine Form der emotional geleiteten Konfliktbewältigung. Mobbing ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchsgrundlage, vielmehr muss geprüft werden, ob der in Anspruch Genommene arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht des Arbeitnehmers i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB verletzt oder eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung i.S.d. § 826 BGB begangen hat.

 

Rz. 1178

Bei Mobbing am Arbeitsplatz handelt es sich ganz allgemein um Verhaltensweisen in der Arbeitswelt, durch welche eine Erschwerung der für die Persönlichkeitsentfaltung und die Einhaltung der Menschenwürde maßgeblichen Arbeitsbedingungen oder der sachwidrige Einsatz dieser Arbeitsbedingungen als Mittel der Zermürbung und Entwürdigung zulasten von Beschäftigten erfolgt. In Betracht kommen dabei insb. auf die Psyche des Mobbingopfers wirkende Schikanen, Diskriminierungen und sonstige Angriffe. Bei Mobbing durch oder von Vorgesetzten oder unter gleichgeordneten Arbeitskollegen spielen oft Neid, Missgunst, Angst um den eigenen Arbeitsplatz, bedingungsloses Karrierestreben, als nicht ausreichend erachtete soziale Anpassung des Mobbingopfers, aber auch schlicht sadistische oder rassistische Motive eine Rolle. Mobbing kann als "Politik der kleinen Nadelstiche" bezeichnet werden (vgl. LAG Hamm v. 6.3.2006, FA 2006, 281), wenn erst in einer Gesamtschau das Maß, das am Arbeitsplatz hingenommen werden kann, über einen längeren Zeitraum überschritten wird.

 

Rz. 1179

Zur Beschreibung des Mobbingphänomens werden weitere Begriffe verwendet: "Bossing" beschreibt das Mobbing durch einen Vorgesetzten. Die Zielsetzung lieg i.d.R. darin, den Arbeitnehmer unter Umgehung arbeitsrechtlicher Kündigungsnormen zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen oder eine anders nicht oder nur schwer durchführbare inhaltliche Abänderung des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen. "Staffing" sind Schikanen von Mitarbeitern gegen Vorgesetzte. Durch neue Kommunikationsmittel und -foren sind weitere Mobbingfacetten entstanden. Beim "Online-Mobbing" oder "Cyberbullying" werden Bilder und Videoszenen mit den Betroffenen im Internet veröffentlicht. Das "Onlinestellen" von mit kleinen Kameras oder Handys gefilmten Szenen mag noch als bloßer Streich unter Kollegen hingenommen werden. Hingegen sind Videomontagen, die (fiktive) Hinrichtungs- und Pornoszenen mit dem Gesicht des Gemobbten zeigen, geeignet, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zu verletzten (vgl. Beck, MMR 2008, 77 m.w.N.).

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