Rz. 168

Die Arbeitsagenturen gewähren Arbeitnehmern vor allem folgende Leistungen (§§ 19 SGB I, 3 SGB III):

Alg wegen Arbeitslosigkeit,
Alg bei beruflicher Weiterbildung,
Teil-Alg
Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall
Insolvenzgeld
Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
Gründungszuschüsse bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, § 93 SGB III
Maßnahmen zur Rehabilitation,
Winterausfallgeld,
Förderung der Arbeitsaufnahme.
 

Rz. 169

Arbeitgebern werden u.a. folgende Leistungen gewährt: Zuschüsse zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern (§ 88 SGB III); Übernahme der Kosten für eine Probebeschäftigung (§ 46 SGB III); Zuschüsse zur Vergütung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III); Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter Menschen (§ 73 SGB III); Erstattung der vom Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurarbeitergeld (§ 102 Abs. 4 SGB III) usw. Darüber hinaus werden Zuschüsse und Darlehen aus Programmen der Bundesregierung und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gegeben. Schließlich sei auf die Förderungsmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer bzw. aus anderen Sozialgesetzen (z.B. SGB IX) hingewiesen.

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