Rz. 209

Die anwaltliche Vertretung eines Mandanten in seinem Scheidungsverfahren bedeutet für den Anwalt in der Mehrzahl der Fälle, dass er mit unterschiedlichen Angelegenheiten, die beispielsweise den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, etc. betreffen, beauftragt wird. Es empfiehlt sich bei derartigen Mandaten, für jede einzelne Angelegenheit auch eine eigene Akte anzulegen. Abgesehen davon, dass eine derartige Vorgehensweise es leichter macht, den Überblick zu behalten, entspricht dies auch der Vorgehensweise der Gerichte, die beispielsweise für sämtliche Verbundsachen eigene Unterakten führen. Es erleichtert dem Anwalt – unter Zuhilfenahme moderner EDV – und dem Gericht die Prozessführung, wenn die Schriftsätze jeweils mit dem richtigen gerichtlichen Aktenzeichen inklusive der jeweiligen Ergänzungen versehen sind. So können auch von dem Gericht eingehende Mitteilungen und Schriftsätze schneller der richtigen Akte des Anwalts zugeordnet werden.

 

Rz. 210

Die wichtigsten bei den Gerichten gebräuchlichen Abkürzungen in den Verbundsachen sind folgende:

67 F 503/09 = Scheidungsverfahren
67 F 503/09 UE = Unterhalt Ehegatte
67 F 503/09 UK = Unterhalt Kind
67 F 503/09 eS = elterliche Sorge
67 F 503/09 VA = Versorgungsausgleich
67 F 503/09 VKH = Verfahrenskostenhilfe
67 F 503/09 UE eA = einstweilige Anordnung Unterhalt Ehegatte

Zudem dient die getrennte Aktenführung auch der besseren Abrechenbarkeit der einzelnen Angelegenheiten.

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