Rz. 414
Anwartschaften oder Aussichten, über die ein Versorgungsausgleich[256] stattfindet, sind von der Durchführung des Zugewinnausgleichs ausgenommen.
Rz. 415
Bei der privaten Altersvorsorge ist zu unterscheiden:
▪ | private Kapitallebensversicherungen werden im Zugewinn ausgeglichen |
▪ | private Rentenlebensversicherungen werden im Zugewinn ausgeglichen, wenn der berechtigte Ehegatte vor dem Stichtag die Kapitalleistung gewählt hat. |
▪ | Anrechte aus einem Lebensversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht fallen in den Zugewinnausgleich, wenn der Berechtigte sein Wahlrecht erst nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ausübt.[257] |
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