Rz. 141

Wenn der Unterhalt nach dem Abschluss des Scheidungsverfahrens tituliert werden soll, tritt der betreuende Elternteil auch bei gemeinsamem Sorgerecht als gesetzlicher Vertreter des Kindes auf (§ 1629 Abs. 2 S. 2 BGB).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge