Rz. 34

Zunächst sollte geprüft werden, ob sämtliche Parameter auch korrekt in den Datenzeilen eingeblendet wurden.

Weiterhin ist zu prüfen, ob sich das Fahrzeug jeweils in Höhe des Sensors befand.

Für die Berechnungen der Rotlichtverstoßzeit sind die Schleifendistanzen auf den letzten 0,1 m-Wert auf- bzw. abzurunden. Zugunsten des Betroffenen ist zudem das Ende der ersten Schleife und der Beginn des zweiten Sensors maßgeblich, um Unwägbarkeiten bei der Rotlichtberechnung bzgl. der Fahrzeugpositionen ausschließen zu können.

Je nachdem wie gut die Messanlage das Fahrzeug auf dem Sensor registrieren kann, wird das Foto nicht zwingend bei Einfahrt des Kfz, also direkt am Beginn des Sensors ausgelöst, sondern teilweise später. Um dies bei den Berechnungen zu berücksichtigen, sind die o.g. Positionen der Sensorlage zu verwenden, gerade weil die Induktionsschleifen die Kfz-Positionen nicht exakt erfassen können.

Abbildung 3: Vorderer Überhang

 

Rz. 35

Hierbei ist darauf zu achten, dass der vordere Überhang nicht über das Ende des ersten Sensors hinausragt (Abbildung 3, Rdn 34), da sonst bei der Rückrechnung nicht auf die Vorderfront des Fahrzeugs zurückgerechnet wird, sondern auf das Passieren des Haltelinienbeginns z.B. mit den Vorderrädern. In einem solchen Fall wäre der vordere Überhang des Fahrzeugs noch zusätzlich zu berücksichtigen. Da die Sensoren oftmals durch die Vorderräder bzw. durch den dazwischen befindlichen Motor, angeregt werden, ragt die Front nicht selten (zumindest zum Teil) über das Ende des Sensors hinaus. In der Abbildung 13 beträgt der vordere Überhang bereits aufgerundet 1 m. Bei 30 km/h Fahrgeschwindigkeit macht dies schon einen Zeitanteil von 0,12 s aus, der in einem solchen Fall zusätzlich in Abzug zu bringen wäre.

Bei dieser Messanlage kann zudem der Red-Delay eingestellt werden. Hierbei handelt sich um eine Sperrzeit, ab der die erste Induktionsschleife aktiviert wird. Diese Zeit ist eigentlich dafür gedacht, Rotlichtverstöße im unteren Zeitbereich nicht zu erfassen, da die Rückrechnungen auf die Haltelinie dann häufig Zeitwerte ergeben würden, zu denen überhaupt kein Rotlichtverstoß vorlag.

In der Regel wird eine Zeitspanne von 0,6 s einprogrammiert; erst ab dieser Zeitspanne werden dann die Rotlichtverstöße auch erfasst.

Dabei kann aber der Fall eintreten, dass die Messanlage die Fahrzeuge nicht an der Front erfasst, sondern verspätet. Gerade dann, wenn die Fahrzeuge zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also direkt nach Ablauf der Sperrzeit, erfasst werden, sind solche verspäteten Aufnahmen häufig zu beobachten. Bei den Zeitrückrechnungen muss dies entsprechend berücksichtigt werden.

Eine solche Besonderheit ist in den Abbildungen 14 und 15 zu sehen. Dort wurde ein Lkw von der Rotlichtüberwachungsanlage erfasst.

Abbildung 4: A-Foto, Lkw löst mit Hinterachse aus

Abbildung 15: B-Foto, Lkw löst mit Hinterachse aus

 

Rz. 36

Die Anfangspunkte der Sensoren wurden mit den weißen Linien A und B markiert.

Es lässt sich in der Abbildung 14 erkennen, dass der Lkw sich nicht mit der Front im Bereich der A-Schleife befindet, sondern diese ein deutliches Stück überfahren hat. Der Datenleiste lässt sich ein Rotlichtwert von 0,66 s entnehmen. Bei dieser Messanlage wurde eine Sperrzeit von 0,60 s vorgeben. Die Anlage schaltet die A-Schleife also erst nach dieser Zeitspanne aktiv. Im vorliegenden Fall gestaltet es sich so, dass die Zugmaschine die A-Schleife passierte, als diese noch nicht aktiv war. Erst als eine der Achsen des Anhängers den Sensor passierte, war dieser Sensor tatsächlich eingeschaltet, sodass erst dann die Fotoauslösung stattfand.

Diese besondere Konstellation ist entsprechend bei der Rotlichtberechnung zu berücksichtigen. In die Formel (Rdn 44) für die Rotlichtzeitberechnung ist dabei ein größerer Wert für d1 einzutragen. Im konkreten Fall gestaltet es sich dann so, dass der Lkw die Schleifenlage tatsächlich erst am Ende der Gelblichtphase passierte und nicht bei Rotlicht. Das B-Foto wurde dann in der Abbildung 15 (Rdn 35) korrekt durch Auffahren mit dem Frontbereich auf die B-Schleife ausgelöst (Linie B).

In den Abbildungen 16 und 17 (Rdn 36 f.) ist eine weitere besondere Konstellation zu sehen. Dort wurde das A-Foto korrekt durch die Fahrzeugfront des Pkw ausgelöst. Der Dateneinblendung lässt sich ein Wert von 0,84 s entnehmen.

Abbildung 16: A-Foto, Zwangsauslösung durch Nichterreichen der B-Schleife

Im B-Foto der Abbildung 17 wurde der Beginn der B-Schleife mit der weißen Linie gekennzeichnet. Wie man dort erkennt, hat der Pkw diese Position noch nicht erreicht. Es befindet sich dort auch kein anderes Fahrzeug im Bereich der Schleifenlage. Im B-Foto ist ein Rotlichtzeitwert von 3,34 s eingeblendet. Zwischen den hier gezeigten Fotos liegt somit eine zeitliche Differenz von 3,34 s – 0,84 s = 2,50 s. Bei dieser Anlage wurde eine Zwangsauslösezeit (Intervall) von 2,50 s einprogrammiert. Diese beginnt zu zählen, wenn ein A-Foto ausgelöst wurde. Wenn dann innerhalb dieser Zeitspanne kein Fahrzeug die B-Schleife...

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