I. Unternehmensnachfolge
Rz. 6
Die Unternehmensnachfolge als eine der größten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers ist sehr häufig geprägt von einer großen Unsicherheit darüber, ob der vermeintlich als bestens geeignete Nachfolger tatsächlich in der Praxis bestehen wird. Die Anforderungen an einen Geschäftsführer wie auch Gesellschafter eines Unternehmens sind sehr vielfältig. Neben den fachlichen Qualifikationen sind insbesondere auch Führungsqualitäten gefragt. Die Erprobung dieser Eigenschaften lässt sich in der Praxis meist schwer durchführen. Zum einen hat der mögliche Nachfolger, solange der bisherige Gesellschafter und Geschäftsführer im Unternehmen tätig ist, kaum eine Chance sich wirklich frei entfalten zu können, was nicht nur am übergabewilligen Gesellschafter liegen muss. Meist sind es auch die Mitarbeiter, die dem Nachfolger nicht folgen wollen, solange der bisherige Gesellschafter im Unternehmen noch aktiv ist. Viele Familienunternehmen stellen durch ihre Kapitalausstattung für die Gesellschafter aber einen solchen Wert dar, dass sie ungern einem Fremdgeschäftsführer das Unternehmen völlig frei anvertrauen wollen. Sind nun die Gesellschafter nicht auch Geschäftsführer der Gesellschaft, so lässt sich nicht allein durch die Gesellschafterversammlung eine Überwachung, Kontrolle, aber auch Beratung der Geschäftsführung sicherstellen. Hingegen kann durch einen Beirat, dessen Aufgaben klar definiert werden und dessen Spektrum an Steuerungsmöglichkeiten so gesteckt werden, dass das Wohl der Gesellschaft im Vordergrund steht, ohne die Geschäftsführung zu sehr einzuengen, eine Unternehmensnachfolge langfristig sichergestellt werden, ohne dass die Geschäftsführung tatsächlich in den Händen der Gesellschafter liegen muss.
Insbesondere bei Gesellschaften deren Anteile auf verschiedene Familienstämme im Wege der Unternehmensnachfolge übergehen, kann der Beirat eine wertvolle moderierende Funktion einnehmen.
Rz. 7
Spannungsfelder bei Familiengesellschaften:
Rz. 8
Diese Spannungsfelder bergen ein hohes Konfliktpotential, und wenn in solchen Fällen keine Regularien vorhanden sind, wie gerade auch bei gesellschaftsrechtlichen Pattsituationen eine Entscheidungsblockade aufgelöst werden kann, führt dies häufig zum Niedergang von Familiengesellschaften. Durch die Einrichtung eines Beirats können gerade Entscheidungsblockaden verhindert werden, da der Beirat helfen kann, durch die Moderation von Gesellschafterzusammenkünften, der Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsleitung, aber auch durch die Ausgestaltung eines gesellschaftsrechtlichen Vetorechts, solche Konflikte aufzulösen. Gerade in Gesellschaften, in denen nur Teile der Gesellschafter oder kein Gesellschafter in der Geschäftsführung aktiv sind, bietet die Einrichtung eines Beirats die Möglichkeit den Gesellschaftern über die reine Gesellschafterversammlung und den Geschäftsbericht hinaus Informationen zu erhalten, die eine bessere Beurteilung der operativen Tätigkeit des Unternehmens ermöglichen.
II. Beirat zur Förderung der Entwicklung eines Unternehmens
Rz. 9
Unternehmen stoßen vielfach an irgendeinem Zeitpunkt ihrer Entwicklung an einen Punkt, wo die Weiterentwicklung nicht vorankommt. Trotz gleichbleibend guter Zahlen gelingt es nicht, die nächste Stufe eines Entwicklungszieles zu erreichen. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Mal ist es das fehlende Personal, die Kraft zur anhaltenden Innovation, aber auch die Kapitalausstattung oder die räumliche oder örtliche Begrenzung, die das weitere Wachstum hindern. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines freiwilligen Beirats die Basis für die weitere Entwicklung des Unternehmens sein.
Rz. 10
Gerade wenn es um die strategische Weiterentwicklung von Unternehmen geht, also die Produktinnovation, Öffnung von neuen Märkten oder die personelle Entwicklung, kann durch die richtige Besetzung eines Beirats ein Unternehmen den nächsten Schritt seiner Entwicklung tätigen. Erfahrungsgemäß ist bei der Auswahl eines entsprechenden Mitgliedes eines Beirates, der aus strategischen Gründen gebildet wird, eher davon abzuraten, Berater, die sowieso schon für das Unternehmen tätig sind, als Beiräte zu berufen. Vielmehr empfiehlt es sich erfahrene Personen, die fachlich qualifiziert sind, zu berufen – dies kann ein Geschäftsführer eines wesentlich größeren Unternehmens sein, ein Gesellschafter eines freundschaftlich oder geschäftlich verbundenen Unternehmens oder aber ein ausländischer Geschäftspartner. Gerade wenn es darum geht, neue Märkte in anderen Ländern öffnen zu wollen, kann es sehr hilfreich sein, wenn ein Geschäftspartner aus dem Land, in dem sich ein Zielmarkt befindet, in den Beirat berufen wird. Auch kann es sehr für die Entwicklung eines Unternehmens förderlich sein, wenn ein Beirat über eine breite Vernetzung innerhalb der Branche verfügt, in der das Unternehmen tätig ist und wachsen möchte. So können frühzeitig wichtige Brancheninformationen erlangt werden und die Geschäftsführung und die Gesellschafter das...