Rz. 94

Im Rahmen einer Stufenklage dürfen Angriffs- oder Verteidigungsmittel solange nicht durch Teilurteil als verspätet zurückgewiesen werden, wie sie für folgende Stufen von Bedeutung sind. Voraussetzung ist, dass eine "Berücksichtigung im zeitlichen Rahmen des restlichen, dem Schlussurteil vorbehaltenen Rechtsstreits ohne dessen Verzögerung möglich ist".[119]

[119] BGH NJW 1980, 2355, 2356.

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