An das
Landgericht
(…)
Klage
des (…)
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: (…)
gegen
(…)
– Beklagte –
wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung
Vorläufiger Streitwert: (…) EUR
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folgt für Recht zu erkennen:
1. |
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen
a) |
über die erbschaftlichen Geschäfte, die sie in Bezug auf den Nachlass des am (…) in (…) verstorbenen Herrn (…), zuletzt wohnhaft in (…), geführt hat, |
b) |
über den Verbleib von Nachlassgegenständen in Bezug auf den zuvor bezeichneten Nachlass. |
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2. |
Für den Fall, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden sein sollte, wird die Beklagte weiter verurteilt, zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass sie nach bestem Wissen die Angaben so vollständig gemacht hat, wie sie dazu imstande ist. |
Falls die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 bzw. § 307 ZPO vorliegen, bitte ich um Erlass eines Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung, zunächst bezüglich Ziff. 1 Buchst. a und b des Klageantrags als Teilurteil.
Begründung:
Mit der Klage macht der Kläger gegen die Beklagte Auskunftsansprüche nach § 2028 BGB geltend.
Der Kläger ist der einzige Sohn des am (…) verstorbenen (…), zuletzt wohnhaft gewesen in (…). In einem am (…) vor dem Notar (…) in (…) zur UR -Nr. (…) errichteten Testament hat der Erblasser zusammen mit seiner vorverstorbenen Ehefrau ein sogenanntes Berliner Testament errichtet, in dem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben und den gemeinschaftlichen Sohn, den Kläger, zum Schlusserben für das gesamte Vermögen des Überlebenden eingesetzt haben. Der Kläger hat die Erbschaft angenommen.
Beweis: Vorlage des notariellen gemeinschaftlichen Testaments vom (…) und der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (…) auf den Tod des Überlebenden vom (…), Az. (…), beigefügt in beglaubigter Fotokopie als Anlagen (…)
Die Beklagte war die langjährige Lebensgefährtin des Erblassers und wohnte mit diesem in den letzten Jahren zusammen in dessen Mietwohnung in (…), (…)-Straße.
In den letzten drei Monaten vor seinem Tod war der Erblasser bettlägerig krank.
Beweis: |
a) |
Parteivernehmung des Klägers |
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b) |
Zeugnis des letztbehandelnden Hausarztes (…), zu laden über (…) |
Die Beklagte hat zumindest seit dieser Zeit, wahrscheinlich schon lange Zeit vorher, die Geschäfte des Erblassers besorgt.
Beweis: Parteivernehmung der Beklagten
Der Kläger hat die Beklagte vorgerichtlich mehrfach gebeten, ihm Auskunft über die von ihr geführten Geschäfte zu geben. Zuletzt wurde sie hierzu mit Schreiben vom (…) unter Fristsetzung bis zum (…) aufgefordert.
Beweis: Vorlage des Schreibens des Klägers vom (…), beigefügt in beglaubigter Fotokopie als Anlage (…)
Trotzdem schweigt die Beklagte sich bis heute aus.
Streitwert:
Der Streitwert wird mit vorläufig (…) EUR angegeben, weil dem Kläger nicht bekannt ist, in welchem Umfang die Beklagte erbschaftliche Geschäfte getätigt hat. Der gesamte Nachlass dürfte einen Wert von ca. (…) EUR haben.
(Rechtsanwalt)