I. Typischer Sachverhalt
Rz. 54
Ein französisches Unternehmen macht in einem ICC-Schiedsverfahren mit Sitz in Genf gegen ein deutsches Unternehmen Schadensersatzansprüche aus einem Liefervertrag über Druckmaschinen geltend. Das Schiedsgericht gibt der Schiedsklage statt und erlässt einen Schiedsspruch. Die deutsche Schiedspartei lässt die Anfechtungsfrist fruchtlos verstreichen, weigert sich aber trotz wiederholter Zahlungsaufforderungen den Schiedsspruch zu erfüllen.
II. Rechtliche Grundlagen
Rz. 55
Ebenso wie Entscheidungen ausländischer Gerichte entfalten auch ausländische Schiedssprüche im Inland nur Wirkungen, wenn sie für vollstreckbar erklärt werden. Nach § 1061 Abs. 1 ZPO richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach dem Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (UNÜ). Bilaterale Staatsverträge haben daneben weitgehend an Bedeutung verloren. Die Nationalität des Schiedsspruchs wird aufgrund des in § 1025 ZPO verankerten Territorialitätsprinzips durch den Schiedsort i.S.d. § 1043 ZPO bestimmt. § 1061 ZPO i.V.m. dem UNÜ ist auch dann allein anwendbar, wenn der Schiedsspruch bereits im Ausland durch Exequatururteil für vollstreckbar erklärt worden ist; eine Klage auf Vollstreckbarerklärung des ausländischen Bestätigungsurteils nach §§ 722 f. ZPO (sog. Doppelexequatur) ist nach der Rechtsprechung des BGH nicht zulässig.
Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist in der Regel bei dem OLG des Sprengels zu stellen, in dem der Antragsgegner seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder sich Vermögen des Antragsgegners oder der mit der Schiedsklage in Anspruch genommene oder von der Maßnahme betroffene Gegenstand befindet (§ 1062 Abs. 2 ZPO). Der Schiedsspruch ist in Urschrift oder beglaubigter Abschrift dem Antrag beizufügen (§ 1064 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 ZPO). Das OLG entscheidet nach vorheriger Anhörung des Antragsgegners durch Beschluss (§ 1063 Abs. 1 ZPO). Eine mündliche Verhandlung ist anzuordnen, wenn Aufhebungsgründe in Betracht kommen (§ 1063 Abs. 2 ZPO).
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche darf nur aus den in Art. V Abs. 1 und 2 UNÜ genannten Gründen, die primär auf die Sicherung von Verfahrensgarantien abzielen, versagt werden (insb. Fehlen einer Schiedsvereinbarung, unzureichende Verteidigungsmöglichkeiten, irreguläre Bildung des Schiedsgerichts, ordre public-Verstoß). Zudem ist nach § 1061 Abs. 1 ZPO i.V.m. Art. V Abs. 1 lit. e UNÜ die Verbindlichkeit des ausländischen Schiedsspruchs Anerkennungsvoraussetzung, d.h. der Schiedsspruch darf nach dem anwendbaren ausländischen Schiedsrecht nicht mehr mit einem Rechtsbehelf angreifbar sein. Der fruchtlose Ablauf der Anfechtungsfrist schließt es aber nach der Rechtsprechung des BGH nicht aus, dass sich der Schuldner im Vollstreckbarerklärungsverfahren auf das Fehlen einer wirksamen Schiedsvereinbarung beruft.
III. Muster: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs nach § 1061 ZPO
Rz. 56
Muster 23.10: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs nach § 1061 ZPO
Muster 23.10: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs nach § 1061 ZPO
An das
Oberlandesgericht _____
In Sachen
der A-AG _____
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: _____ Rechtsanwälte
gegen
die B-AG _____
– Antragsgegnerin –
Verfahrensbevollmächtigter: _____ & Partner
Streitwert: 10 Mio. EUR
Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir:
1. |
den Schiedsspruch des Schiedsgerichts bestehend aus Prof. Dr. X als Vorsitzenden und den Mitschiedsrichtern Dr. Y und Dr. Z vom _____ (Datum), durch den die Antragsgegnerin zur Zahlung von 10 Mio. EUR nebst 8 % Zinsen seit dem _____ (Datum) und Kosten in Höhe von _____ verurteilt worden ist, für vollstreckbar zu erklären; |
2. |
der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; |
3. |
den Beschluss für vorläufig vollstreckbar zu erklären. |
Begründung
1. Die Parteien haben am _____ (Datum) einen Kaufvertrag über die Lieferung von fünf Druckmaschinen abgeschlossen. Der Kaufvertrag enthält eine Schiedsvereinbarung, nach der Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Schiedsgericht mit Sitz in Zürich entschieden werden.
Beweis: Schiedsvereinbarung vom _____ (Datu...